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Spitalaufenthalt für gebrechliche Menschen soll nicht im Heim enden

DMZ – GESUNDHEIT/SOZIALES ¦

Patricia Jungo ¦

#mittellaendische ¦

 

Für viele ältere gebrechliche Menschen sind die immer kürzer werdenden Spitalaufenthalte ein grosses Problem. Ihnen fehlt ganz einfach die Zeit sich richtig zu erholen, um dann wieder selbstständig nach Hause zurückzukehren. Die stationäre Kurzzeitpflege könnte eine Alternative dazu sein. Seit gut sieben Jahren gibt es in der Schweiz die leistungsbezogenen Fallpauschalen, mit denen Anreize zu möglichst kurzer Aufenthaltsdauer in der stationären Akutversorgung geschaffen wurden. Eine Folge davon ist, dass ältere gebrechliche Menschen sich in der kurzen Zeit nicht mehr genügend erholen können und es dementsprechend öfters zu wiederholten Spitalbesuchen oder verfrühten Heimeintritten kommt. Es besteht zwar das Angebot der Akut-und Übergangspflege, der hohe Selbstbehalt und die relativ kurze Dauer des Aufenthalts (14 Tage) führt aber dazu, dass das Angebot in Langzeiteinrichtungen wenig angeboten und genutzt wird. Betroffene greifen öfter auf das Angebot der Kurzzeitpflege zurück. Die stationäre Kurzzeitpflege könnte in der Tat eine Übergangslösung sein. Dies ist ein zeitlich beschränkter Aufenthalt einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung. Dabei ist das Ziel die Rückkehr in die eigenen vier Wände. Durchschnittlich beträgt ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege 29,5 Tage. Das Problem ist, dass es nur wenige Kurzzeitplätze gibt. In der ganzen Schweiz existieren nur vier Kurzzeitplätze in Alters- oder Pflegeheimen pro 1000 Personen im Alter über 80 Jahre. Ebenso fehlen konkrete Konzepte, wie die Kurzzeitpflege aussehen soll. Ein Forschungsprojekt der Fachhochschule St. Gallen will hier Verbesserung bringen und im Rahmen eines Forschungsprojekts ein Programm zur Förderung der Selbstständigkeit während der Zeit der stationären Kurzzeitpflege ausarbeiten und auch testen. Ältere Menschen sollen in guter Selbstständigkeit nach Hause entlassen werden können. Es geht auch darum, Rehospitalisationen zu verhindern und die unbefriedigende finanzielle Situation in der Kurzzeitpflege zu evaluieren. In einer ersten Analyse wurde die Situation in der Kurzzeitpflege im Kanton St. Gallen von zwei Seiten her geprüft. Einerseits von der Seite der Zuweiser, den Akutspitälern und andererseits von der Seite der Anbieter, den Alters- und Pflegeheimen. Verantwortliche Personen in den Spitälern sowie den Alters- und Pflegeheimen wurden mündlich befragt und dies ergab einen Überblick betreffend Gründe, Häufigkeit und Dauer der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie über das Alter und die Selbstständigkeit der Kurzzeitbewohnenden.

 

Dabei kamen konkrete Beispiele zum Pflegebedarf für die Personen, für die eine Kurzzeitpflege gedacht ist, zur Sprache: So müssen Techniken, Handlungs- und Bewegungsabläufe neu oder wiedergelernt werden; wie zum Beispiel das Gehen mit einem Rollator. Laut Aussagen der Verantwortlichen der Alters- und Pflegeheime bestehen kaum spezifische Angebote und Konzepte für die Kurzzeitpflege. Man ist sich bewusst, dass es ein spezielles Pflegekonzept und auch entsprechend ausgebildetes Personal braucht. Vor dem Entwickeln eines Konzepts gilt es natürlich, die Frage der Finanzierung mit all ihren Möglichkeiten zu klären: Form der Abrechnung über die Krankenkassen und auch die Übernahme durch den Staat und die Pflegebedürftigen selber. Die Betroffenen brauchen eine Versorgung, welche die 14 Tage der Akut- und Übergangspflege übersteigt. Im Jahre 2017 wurde in fünf Heimen eine Datenerhebung gemacht, die eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Kurzzeitbewohnenden zwischen 26 und 36 Tagen aufzeigte. Die eingeschätzte Pflegestufe zwischen 5 und 8 (von 12) ist ein Indiz, dass professionelle Pflege notwendig ist. Im Unterschied dazu ist der Pflegebedarf in einem Kur- und Wellnessaufenthalt niedrig. Bei einer Rehabilitation besteht einBedarf an medizinisch-therapeutischer Versorgung. Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse soll nun ein Konzept entwickelt werden für pflegebedürftige Menschen, die nach einem Spitalaufenthalt nach Hause möchten, denen es aber noch an Selbstständigkeit fehlt. 

 

 

Quellen: higgs.ch/Fachhochschule St. Gallen