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Kokain und Falschgeld stoppen in der Schweiz noch längst keinen Politiker

Bildquelle: SRF
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DMZ - POLITIK / UMWELT ¦ David Aebischer

 

KOMMENTAR

 

Da hilft auch das massive Augenreiben nichts mehr. Es ist Tatsache: Die Strafverfahren gegen Luzi Stamm werden eingestellt. Wow!

 

Luzi Stamm, gegen den ich absolut keinen Groll hege, sondern lediglich die Fakten bemühe, kam in den letzten Monaten nicht aus den Schlagzeilen heraus.

 

Wir erinnern uns

Zuerst die Kokain-, dann die Falschgeld-Affäre, anschliessend die verordnete Auszeit und zuletzt die Streichung von der SVP-Nationalratsliste. Beim 66-jährigen Nationalrat kehrte lange keine Ruhe ein und seine Partei hat ihn fallen lassen wie eine heisse Kartoffel. Dies ausgerechnet von der Partei, die den Umgang mit heissen Kartoffeln wie keine zweite beherrscht. Dieses eine Mal schien die Kartoffel zu heiss für die Sonne der Geblendeten. Man verzeihe mir die Wortspielerei, es hat sich gerade so angeboten...

 

Der Besitz illegaler Drogen stellt mit Ausnahme von Cannabis eine Rechtsverletzung dar, die strafrechtlich verfolgt wird (Art. 19a). Es wird im Normalfall eine Geldstrafe ohne Eintrag ins Vorstrafenregister verhängt. Es kann auch eine Verwarnung ausgesprochen oder auf die Strafverfolgung verzichtet werden. Im Fall von wiederholten Verstössen wird das Strafmass tendenziell erhöht. In einigen Kantonen zeigt die Polizei die Konsumierenden auch bei der Verkehrspolizei an, die dann einen Führerscheinentzug anordnen kann. Also scheint hier alles mit rechten Dingen zugegangen zu sein.

 

Für den Falschgeld-Fall war die Bundesanwaltschaft zuständig und hat nach Vorabklärungen eine Nichtanhandnahme verfügt, also kein Verfahren eröffnet. Luzi Stamm hatte in seiner Funktion als Anwalt Falschgeld angenommen, aber nicht in Umlauf gebracht, sondern den Schweizer Behörden übergeben. Das sei nicht strafbar, sagt Stamm.

 

Herr Luzi Stamm wird also von der Justiz nicht weiterverfolgt, wie das SRF berichtet. Für ihn offenbar keine Überraschung, es sei «von Anfang an selbstverständlich» gewesen.

Juristisch gesehen hat Luzi Stamm eine weisse Weste. Wie es sich bei einem "normalen" Bürger bei solchen grenzwertigen Aktionen juristisch verhalten würde, darüber kann man nur spekulieren.

 

 

Quellen: SRF ¦ strafmass


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