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Zuckerreduktion in Joghurts und Cerealien 

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

 

Schweizer Lebensmittelproduzenten und Vertreter des Detailhandels haben mit Bundesrat Alain Berset neue Ziele zur Zuckerreduktion in ihren Produkten vereinbart.

 

14 Unternehmen unterzeichneten die Fortsetzung der «Erklärung von Mailand» bis 2024. Der Zuckergehalt in Joghurts soll nochmals um 10 Prozent, jener in Frühstückscerealien um 15 Prozent gesenkt werden. Neu wird die Zuckerreduktion auf weitere Produkte ausgedehnt und die Salzreduktion in die Erklärung aufgenommen. 

 

Mit 110 Gramm pro Tag konsumiert die Schweizer Bevölkerung aktuell immer noch rund doppelt so viel Zucker pro Tag wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt. Deshalb setzt sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) für eine Zuckerreduktion in Lebensmitteln ein. Mit der 2015 unterzeichneten «Erklärung von Mailand» haben sich mehrere Schweizer Lebensmittelproduzenten und Vertreter des Detailhandels freiwillig verpflichtet, den Zuckerzusatz in Joghurts und Frühstückscerealien zu reduzieren. 

 

Ziele erreicht Seit dieser Unterzeichnung hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV drei Zuckergehaltserhebungen durchgeführt, nämlich 2016, 2017 sowie 2018. Die jüngsten Reduktionsziele, die mit den Firmen vor zwei Jahren vereinbart wurden, konnten erreicht werden (detaillierte Ergebnisse siehe angehängte Tabelle). Die Ziele sahen vor, dass den Joghurts 2.5 % und den Frühstückscerealien 5 % weniger Zucker zugesetzt werden. 

 

Neue Produkte und Salzreduktion Trotz dieser Fortschritte ist der Zuckergehalt sowohl bei den Joghurts wie auch bei den Frühstückscerealien immer noch beträchtlich und soll weiter sinken. Auf Einladung von Bundesrat Alain Berset haben die Vertragspartner der «Erklärung von Mailand» an einer Sitzung in Bern neue Ziele festgelegt. Bis 2024 soll der Zuckergehalt in Joghurts um 10 Prozent und in Frühstückscerealien um 15 Prozent gesenkt werden.  

 

Neu behält sich das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) das Recht vor, Unternehmen aus der «Erklärung von Mailand» auszuschliessen, deren Reduktionsbemühungen zu gering sind. Zudem sollen nebst Joghurt und Frühstückscerealien bei weiteren Lebensmittelgruppen der Zuckergehalt gesenkt werden. Es ist ausserdem vorgesehen, die «Erklärung von Mailand» mit Zielen zur Reduktion des Salzgehalts in gewissen Lebensmitteln zu ergänzen. Die Ziele bei der Zucker- und Salzreduktion für diese neuen Gruppen werden bis spätestens Ende 2020 festgelegt. 2022 erfolgt die nächste Zwischenbilanz.  

 

 

Quellen: Generalsekretariat EDI - http://www.edi.admin.ch ¦ Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen - http://www.blv.admin.ch                         


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