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Wie sind gentechnisch veränderte Lebensmittel zu erkennen?

DMZ – WISSENSCHAFT ¦ Patricia Jungo ¦

 

 

Falls Lebensmittel mit neuen Techniken wie der Genschere Crispr/Cas verändert wurden, sollen sie in Zukunft entsprechend gekennzeichnet werden. Dies bedingt jedoch, dass man sie als solche auch erkennen kann, was sich als beinahe unmöglich erweist.

 

Die in der Pflanzenzüchtung angewendete Technik mit dem Namen Genom-Editierung bewirkt winzige Erbgutveränderungen. Nun werden Stimmen laut, die fordern, dass Produkte, welche so gezüchtete Pflanzen enthalten, gekennzeichnet werden müssen. Die Schwierigkeit dabei ist, dass solche Veränderungen fast nicht aufgedeckt werden können und es auch kaum möglich ist, sie von natürlichen Varianten zu unterscheiden.

 

In den USA haben Produkte aus gentechnisch verändertem Raps oder Soja bereits den Weg auf die Teller gefunden. Vom Konsument wird dies jedoch nicht immer bemerkt, da gewisse gentechnische Eingriffe dort seit einiger Zeit erlaubt sind. Es ist durchaus denkbar, dass derartige Produkte auch bei uns bald in den Handel kommen könnten. Die Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-SWISS) fordert aus diesem Grund künftig die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Produkten.

 

Ihr offizieller Auftrag es ist, dem Parlament und dem Bundesrat Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Damit hat die die Stiftung den Gesetzgeber vor eine riesige Aufgabe gestellt. Für Pflanzenzüchter kann sich Genom-Editierung als nützlich erweisen, da durch Erbgutveränderungen neue Eigenschaften entstehen können, welche viele Züchter nicht dem Zufall überlassen wollen. Es ist damit möglich, Pflanzen ertragsreicher, resistent gegen Krankheiten oder auch haltbarer zu machen. Ohne Möglichkeit eine Kennzeichnung auch nachzuweisen, kann diese nicht eingefordert werden. Tägliche Lebensmittelkontrollen sollen in Europa verhindern, dass genmanipulierte Organismen (GVO) auf den Markt kommen.

 

Herkömmliche GVOs enthalten eine Art Fussabdruck im Erbgut, mit dem aufgezeigt wird, dass sie mit Gentechnik manipuliert wurden. Bei den neuen Methoden zur Genom-Editierung, zu denen auch die Genschere Crispr/Cas zählt, verhält sich dies anders. Man kann sie so anwenden, dass sie nur winzige Erbgutveränderungen auslösen. Die Schere hinterlässt somit keinen Fussabdruck. Des Weiteren ist es so, dass Veränderungen im Erbgut auch spontan in der Natur hätten auftreten können, beispielsweise durch die UV-Strahlen der Sonne. Dabei ist es nicht immer möglich, eine natürliche oder durch die Genom-Editierung zustande gekommene Veränderung zu unterscheiden. Ein Bericht des Europäischen Netzwerks der GVO-Labore (ENGL) vom März dieses Jahres zeigt auf, dass momentan ohne zusätzliche Informationen keine Identifizierung mit den gängigen Nachweisverfahren möglich ist. Es könnte bei den Saatgutherstellern ein Interesse bestehen, ihre Produkte zwecks Patentierung zu kennzeichnen. Grundsätzlich ist es aber so, dass Genom-Editierung bei Lebensmitteln nicht immer nachweisbar ist. Aus diesem Grund schlägt die TA-SWISS die Prüfung von Massnahmen vor, um zu verhindern, dass Produkte aus nicht-deklarierten Genom-editierten Pflanzen in den Handel gelangen. Es ist zurzeit nicht klar, wie solche Massnahmen konkret aussehen könnten.

 

 

Quellen: Higgs.ch/ genome-editing-interdisziplinare-technikfolgenabschatzung