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Luftreinhaltung Die Belastung der Luft mit winzigen Staubteilchen ist zu hoch

DMZ - Gesundheit / Wissen ¦

 

Die Belastung mit Feinstaub PM10 war im Winter 2018/19 moderat. Ähnlich wie in den letzten Jahren waren die Gründe dafür: häufige instabile meteorologische Situationen, Wind und Niederschlag.

 

Aus Überlegungen des Gesundheitsschutzes wurde im Juni 2018 ein neuer Jahresgrenzwert für winzige Staubteilchen (PM2.5) eingeführt. Dieser wird in der gesamten Nordwestschweiz überschritten.

Seit 1998 liegt der Jahresmittelgrenzwert für Feinstaub mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer (PM10) bei 20 μg/m3. Der Tagesmittegrenzwert beträgt 50 μg/m3.

Der Tagesmittelgrenzwert für PM10 durfte bis Juni 2018 höchstens einmal pro Jahr überschritten werden. Anlässlich der Änderung der Luftreinhalteverordnung LRV (Juni 2018) wurde die Anzahl tolerierter Überschreitungen auf drei Mal pro Jahr erhöht. Diese Anpassung entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und ist aus gesundheitlicher Sicht nicht kritisch.

 

Feinstaub PM10 im Winter 2018/19

Ähnlich wie in den letzten Jahren, wies der Winter 2018/19 meteorologisch meist instabile Situationen mit häufigen Störungen, windigen Verhältnissen und Niederschlag auf, was eine lediglich moderate Belastung mit Feinstaub begünstigte.

Die Anzahl Tage mit einer PM10-Belastung über 50 μg/m3 war sowohl im ganzen Jahr 2018 als auch im Winter 2018/19 erfreulicherweise gering. Die Jahresmittelwerte von PM10 folgen dem seit einigen Jahren gemessenen Trend, wonach der Langzeitgrenzwert von 20 μg/m3 - mit Ausnahme der Strassenschlucht am Bollwerk in Bern  -  deutlich eingehalten wird.

 

Jahresgrenzwert neu auch für PM2.5

Feinstaub besteht aus winzigen Partikeln, die tief in die Lunge eindringen und zu Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie zu Lungenkrebs führen können. Weil die gesundheitsschädigende Wirkung nicht nur für Feinstaub PM10, sondern auch für den noch feineren Anteil der Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 2,5 Mikrometer (PM2.5) erwiesen ist, wurde die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Juni 2018 ergänzt. Neu gilt ein Immissionsgrenzwert von 10 μg/m3 im Jahresmittel für PM2.5, was den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entspricht.

Die feine Grössenfraktion des Feinstaubes PM2.5 weist an den Messstellen der Nordwestschweiz Jahresmittel zwischen 11 und 16 μg/m3 auf, was über dem neuen Jahresgrenzwert von 10 μg/m3 liegt.

Die Massnahmen zu Verminderung von Feinstaubemissionen sind weiterhin wichtig. Insbesondere bei Dieselmotoren und Holzheizungen sollen sie konsequent umgesetzt werden, da dies zentrale Quellen von Feinstaub darstellen. Besondere Beachtung sollen sowohl Behörden beim Vollzug als auch Betreiber von Fahrzeugen und Maschinen mit Dieselmotoren sowie von Holzheizungen der Verminderung von Russ schenken, der einerseits zur PM2.5-Belastung beiträgt, andererseits  eine krebserregenden Wirkung hat.


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