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Bericht zur aufsichtsrechtlichen Untersuchung in Sachen William W. 

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦

 

Der Bericht zur aufsichtsrechtlichen 

Untersuchung in Sachen William W. liegt vor. Die externen Experten attestieren den Behörden ein gutes Zeugnis. Die Untersuchung ergab keine Hinweise auf fehlerhaftes Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Amtes für Justizvollzug.  

  • Der Kinderschänder William W. wurde wahrscheinlich rückfällig, nachdem ihn die Solothurner Behörden aus der Haft entlassen hatten.
  • Ein externer Bericht zeigt nun, dass sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch das zuständige Amt richtig verhalten haben.
  • Die Experten kommen zum Schluss, dass keine disziplinarischen oder strafrechtlichen Verfahren gegen Mitarbeiter der beiden Stellen nötig seien.
  • Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun in drei Fällen wegen sexuellen Handlungen mit Kindern. In zwei Fällen geht es zudem auch um sexuelle Belästigung.

 

Der 73 Seiten umfassende Bericht setzt sich detailliert mit dem Fall William W. 

auseinander. Die beiden Experten lic. iur. Joe Keel und Dr. Peter Straub haben Untersuchungs-, Gerichts- und Vollzugsakten der verschiedenen William W. 

betreffenden Verfahren eingehend analysiert, weitere Unterlagen erhoben und eigene Befragungen durchgeführt.   

 

Als Resultat attestieren die Experten den mit dem Fall William W. betrauten Behörden ein gutes Zeugnis: «Trotz (..) hoch anspruchsvollen Rahmenbedingungen für die Führung des Falles William W. ergab die Untersuchung keine Hinweise, die auf ein fehlerhaftes Verhalten der involvierten 

Mitarbeitenden von Staatsanwaltschaft und Amt für Justizvollzug schliessen lassen. Die Mitarbeitenden haben bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge bzw. beim Vollzug der Gerichtsurteile recht- und verhältnismässig gehandelt. 

 

Die vorgenommenen Beurteilungen und Interessenabwägungen wurden nachvollziehbar begründet. Die Zusammenarbeit der involvierten Behörden funktionierte gut. Die zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlichen Informationen wurden zeitgerecht ausgetauscht.»  

 

Die Experten kommen zum Schluss: «Die Administrativuntersuchung hat keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass sich Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft und des Amtes für Justizvollzug durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder durch pflichtwidriges Untätigbleiben strafbar gemacht haben könnten. Es ergaben sich auch keine Hinweise auf schuldhafte Verletzungen von Dienstpflichten. Im Gegenteil haben die involvierten Mitarbeitenden ihre Aufgaben engagiert und 

inhaltlich fundiert wahrgenommen.»  

 

Für die Experten besteht keine Veranlassung für ein disziplinar- oder gar strafrechtliches Verfahren gegen einzelne Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft oder des Amtes für Justizvollzug. Der Regierungsrat hat den Bericht und die damit verbundene Bestätigung der Arbeit von Staatsanwaltschaft und Justizvollzug zur Kenntnis genommen.  

 

Weitere Informationen 

Der Bericht enthält sehr viele Daten aus Strafverfahren und aus dem Straf- und Massnahmenvollzug, welche dem Amtsgeheimnis unterliegen. Besonders heikel ist, dass gewisse Verfahren nach wie vor hängig sind. Den Mitgliedern der Justizkommission wurde vollständige Einsicht in den Bericht gewährt. Sie amten als parlamentarische Aufsichtsbehörde und sind an das Amtsgeheimnis gebunden. Veröffentlicht werden dürfen zahlreiche Details des Untersuchungsberichts jedoch nicht. Es kann lediglich eine von den Experten verfasste Zusammenfassung publiziert werden. 

 

 

Quelle: Kanton Solothurn


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