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Bern: Spitäler unter Druck - Kommission verlangt Standortbestimmung

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

 

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates beobachtet mit Besorgnis die Situation der öffentlichen Spitäler im Kanton Bern. Diese haben es bislang nicht geschafft, die nötige Rentabilität zu erreichen, um ihre Infrastrukturvorhaben längerfristig eigenständig zu finanzieren.

 

Die GPK hat deshalb eine Motion eingereicht. Darin fordert sie den Regierungsrat auf, aufzuzeigen, wo er aufgrund von Entwicklungen wie dem Trend zu ambulanten Behandlungen Risiken für den Kanton sieht und mit welchen Massnahmen diese minimiert werden können.

 

Der Kanton ist Mehrheits- oder Alleinaktionär bei rund einem halben Dutzend Spitalträgerschaften. Die Verfassung hält fest, dass der Regierungsrat die Aufsicht über diese sogenannten «anderen Träger öffentlicher Aufgaben» wahrnimmt. Daneben verlangt die Verfassung auch, dass der Kanton im Gesundheitswesen durch Planung und ein zweckmässiges Finanzierungssystem den wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel garantiert. Letzteres sieht die GPK zunehmend gefährdet.

 

Keine gesamtstaatliche Steuerung

Denn die Anzeichen verdichten sich, dass der Trend von stationären zu ambulanten Behandlungen die Spitäler wirtschaftlich unter starken Druck setzt. Die öffentlichen Spitäler erreichten bislang die nötige Rentabilität mehrheitlich nicht, um die Investitionen in die Infrastruktur längerfristig selber finanzieren zu können – so wie dies mit der Einführung der Fallpauschale 2012 vorgesehen gewesen wäre. Gleichzeitig sind viele öffentliche Spitäler daran, in Um- und Ausbauten ihrer Infrastruktur zu investieren. Dabei, so stellt die GPK fest, besteht keine gesamtstaatliche Steuerung. Dadurch nehmen nach Auffassung der GPK für den Kanton, der am Schluss die Verantwortung tragen muss, die Risiken von Fehlinvestitionen zu.

 

Bericht soll Risiken und mögliche Massnahmen aufzeigen

Die GPK hat darum entschieden, eine Motion einzureichen. Mit dieser soll der Regierungsrat beauftragt werden, in einem Bericht zuhanden des Grossen Rates eine Auslegeordnung vorzunehmen. Er soll darin über die Risiken informieren, die aufgrund der heutigen Finanzierung und der gesetzlichen Grundlage auf Bundes- und Kantonsebene für den Kanton im Spitalwesen bestehen. Zudem soll er darlegen, welche Anpassungen in Bezug auf die Spitalstandorte und die Ausrichtung der Angebote nötig sind, damit der Kanton über eine funktionierende und zugleich wirtschaftliche Spitalversorgung verfügt.

 

 

Quelle: Kanton Bern


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