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Alkoholverkauf an Junge – der Stress ist schuld

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ Patricia Jungo ¦

 

Die Ergebnisse einer Studie von Sucht Schweiz zeigen, dass es vor allem in Geschäften, wo das Verkaufspersonal unter Stress handelt oder die Betriebe Angst vor der Abwanderung der Kundschaft zur Konkurrenz haben, zu illegalen Verkäufen von Alkohol an Minderjährige kommt.

 

In einer Medienmitteilung vom Donnerstag wird berichtet, dass in etwa 30 Prozent aller Fälle bei Testkäufen in der Schweiz gesetzeswidrig Alkohol an Minderjährige verkauft wird. Seit 2009 ist diese Zahl auf dem gleichen Stand. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat Sucht Schweiz einen Auftrag für eine qualitative Studie erteilt.

 

In deren Rahmen wurden in allen Sprachregionen der Schweiz 30 vertiefende Interviews mit Angestellten im Verkauf und im Service durchgeführt. Ungeduld der Kunden beim grossem Ansturm und Beschimpfen oder gar tätliches Angreifen werden dabei genannt. Des Weiteren habe sich erwiesen, dass bei den getesteten Verkaufsorten nur das Personal im Detailhandel systematisch zum Alkoholverkauf an Jugendliche und zum Umgang mit ihnen geschult wurde. Es wäre wichtig, dass alle Verkaufsorte systematische Schulungen oder standardisierte Instruktionen erhalten würden, um die Angestellten über die Gesetze in Kenntnis zu setzen.

 

Dies würde es erleichtern, dass sie in schwierigen Situationen richtig reagieren könnten. Grundlegend ist auch die Unterstützung der Vorgesetzten. Das Aussehen von jungen Kunden lässt sich oft nur schwer einschätzen und die Angestellten zögern, den Ausweis zu verlangen. Sucht Schweiz betont in diesem Zusammenhang, es würde Alterskontrollen sehr erleichtern, wenn junge Personen bis zu einem gewissen Alter beim Kauf von Alkohol automatisch ihren Ausweis vorweisen müssten. Von Seiten der Angestellten wäre eine Vereinheitlichung der Altersgrenze auf 18 Jahre für den Kauf jeglichen Alkohols (wie im Tessin und bei gewissen Detailhändlern) wünschenswert. Laut einer repräsentativen Umfrage befürwortet dies auch die Schweizer Bevölkerung zu drei Vierteln. Situationen, wo das Personal mit besonders viel Hektik konfrontiert ist, wie etwa bei Festwirtschaften, erweisen sich als besonders schwierig.

 

Die Kontrolle kann durch die Abgabe farbiger Armbändel vereinfacht werden. Diese Lösung bietet sich auf für Bars und Pubs an, wenn keine Eingangskontrollen durchgeführt werden. Viele Betriebe haben Angst vor Einbussen, wenn sie zu strikt kontrollieren. Sie befürchten, die Kunden würden dann bei anderen Geschäften mit weniger strikten Kontrollen Alkohol kaufen. Regelmässige und ausgeweitete Testkäufe könnten eine abschreckende Wirkung zeigen und die Regeln und Kontrollen wären so für alle Anbieter gleich. Ein Mindestpreis für Alkohol würde von Sucht Schweiz begrüsst. Bei der Befragung gaben einige Personen an, sie würden oft beobachten, dass ältere Personen den Alkohol kaufen und diesen dann später an die jüngeren abgeben würden. Laut Sucht Schweiz braucht es auch für dieses Thema eine Sensibilisierung der Bevölkerung. Das Gesetz in unserem Land verbietet den Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige. Im Tessin dürfen an unter 18-Jährige keinerlei alkoholische Getränke verkauft werden.


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