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Medizinprodukte: Patientensicherheit wird verbessert 

DMZ - MEDIZIN ¦

 

Neue EU-Verordnungen verfolgen das 

Ziel, die Sicherheit der Medizinprodukte und damit die Patientensicherheit zu erhöhen. Die Schweiz überführt die neuen Verordnungen in das nationale Recht, um weiterhin ungehindert am europäischen Binnenmarkt für Medizinprodukte teilzunehmen.

 

Medizinprodukte stellen eine sehr vielfältige Gruppe dar. Dazu gehören beispielsweise diagnostische Geräte, Prothesen, Verbandmaterial und Injektionsnadeln. Im Gegensatz zu Arzneimitteln beruht ihre Hauptwirkung nicht auf einem chemischen oder biologischen Wirkstoff, sondern erfolgt meist auf mechanische Weise. Im Kanton Solothurn ist diese Branche relevant, weil hier sehr bedeutende Medizinalfirmen ansässig sind. 

 

Um technische Handelshemmnisse aufgrund der neuen EU-Verordnungen zu vermeiden, revidiert der Bund die Medizinprodukteverordnung und erlässt eine neue Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten. Aufgrund der neuen Verfahren ist für die Ethikkommissionen sowie im kantonalen Vollzug mit einem gewissen Mehraufwand zu rechnen. Für den Kanton Solothurn beurteilt die Ethikkommission Nordwest- und Zentralschweiz mit Sitz in Basel die 

Forschungsgesuche. Auch die Spitäler müssen wegen den neuen Verordnungen ihre Prozesse anpassen. 


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