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FinDel zu Hochseeschiffen: Bundesrat setzt vier Empfehlungen bereits um und prüft vier weitere

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

 

Der Bundesrat hat sich am 4. September mit dem Untersuchungsbericht der Finanzdelegation (FinDel) zum Verkauf von Hochseeschiffen mit Bürgschaftsverpflichtungen des Bundes befasst. Ziel der Untersuchung der FinDel war es, die Verkaufsprozesse der SCL- und SCT-Schiffe zu evaluieren und zu verbessern. Vier Empfehlungen erachtet der Bundesrat als bereits umgesetzt. Vier weitere werden noch geprüft.

 

Am 12. April 2018 hatte die FinDel beschlossen, eine Untersuchung mit dem Ziel einzuleiten, Transparenz über den Verkaufsprozess der SCL- und SCT-Schiffe zu schaffen und Lehren für künftige, allfällige Verkaufsprozesse zu ziehen. Die FinDel verabschiedete den Untersuchungsbericht zuhanden des Bundesrates am 27. Juni 2019.  Sie gab dem Bundesrat neun Empfehlungen zur Verbesserung der Abwicklung der Verkäufe und der Prüfung von Solidarbürgschaften und der Umsetzung der Schiffsverkäufe ab.  

 

Der Bundesrat erachtet die Empfehlungen 1 bis 4 zur Begleitung und Abwicklung des Verkaufsprozesses als bereits umgesetzt. Die Empfehlungen 1 bis 4 betreffen die Zielsetzung der Verlustminimierung (Empfehlung 1), die Erarbeitung einer klaren Abwicklungsstrategie (Empfehlung 2), die Nachvollziehbarkeit von Bewertungskriterien bei den Kaufangeboten (Empfehlung 3) und die Gewährleistung einer Wettbewerbssituation unter den Kaufinteressenten (Empfehlung 4).

Bei der Empfehlung 5 (Schutz vor Indiskretionen) ist der Bundesrat der Auffassung, dass weitergehende Massnahmen zu keiner wesentlichen Verbesserung führen werden.  Der Grund: Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen getroffen, um die Risiken der Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit zu reduzieren. Das bisherige Instrumentarium, namentlich auch, was die möglichen strafrechtlich relevanten Schritte betrifft, soll genutzt werden.

Um die Empfehlungen 6 und 7 zu den Unterschriftenregelungen des Bundes bei Verkaufsverträgen und zur Teilrechtswahl zu prüfen, will der Bundesrat ein Rechtsgutachten einholen. Es soll dazu dienen, bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und zusätzlich Praxishinweise für die Vertragsgestaltung beim Verkauf von Hochseeschiffen zu erhalten. Dabei wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die Modalitäten der Auftragserteilung mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) vorgängig absprechen. Der Bundesrat wird ebenfalls prüfen, mit welchen Massnahmen in Krisensituationen Freihandvergaben vermieden oder mindestens reduziert werden können (Empfehlung 8).

 

Gemäss Empfehlung 9 soll der Bund in Zukunft Solidarbürgschaften meiden. In seiner am 4. September verabschiedeten Stellungnahme erklärt sich der Bundesrat bereit, die Bedeutung und die Fragen nach dem Verzicht sowie der Umwandlung von Solidarbürgschaften in einfache Bürgschaften zu prüfen.

 

Der Bundesrat stellt im Weiteren fest, dass die FinDel die Strategie der Verlustminimierung und die vom WBF eingesetzte Krisenprojektorganisation zur Prozessbegleitung grundsätzlich als zielführend und korrekt bewertet hat.

Den involvierten Bundesstellen gelang es im Verkaufsprozess, unter den Kaufinteressenten eine Wettbewerbssituation zu schaffen. Die Wahl der Variante «Freihandverkauf» ist für die FinDel nachvollziehbar.

 

Einen klar negativen Einfluss auf die Abwicklung des Verkaufs der SCL- und SCT- Schiffe hatte das Informationsleck im Januar 2017. Die öffentliche Berichterstattung über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der betroffenen Gesellschaften wirkte sich insbesondere auf die Höhe der Kaufangebote negativ aus.

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung - http://www.wbf.admin.ch                         


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