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Die Schweiz und Georgien verstärken ihre Zusammenarbeit im Migrationsbereich

DMZ - POLITIK ¦

 

Die Schweiz und Georgien bestärken ihre beidseitigen Bemühungen gegen die irreguläre Migration. Der Staatssekretär für Migration, Mario Gattiker, und der georgische Innenminister, Vakhtang Gomelauri, haben am 16. September 2019 in Tbilissi eine entsprechende gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Seit 2018 ist Georgien das fünftwichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz. Für georgische Staatsangehörige besteht jedoch praktisch keine Aussicht auf Asyl. Zur Bewältigung der Herausforderung der offensichtlich unbegründeten Asylgesuche haben die Schweiz und Georgien verschiedene Massnahmen ergriffen und arbeiten nun eng zusammen.

 

Am Montag, den 16. September 2019 haben der Staatssekretär für Migration Mario Gattiker und Innenminister Vakhtang Gomelauri eine gemeinsame Erklärung zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern bei der Bekämpfung der irregulären Migration unterzeichnet. Seit die georgischen Bürgerinnen und Bürger von der Visumpflicht für die Einreise in den Schengen-Raum befreit sind, ist die Anzahl der unbegründeten Asylgesuche georgischer Staatsangehöriger in der Schweiz stark gestiegen (+ 87 % im Jahr 2018 im Vergleich zu 2016).

 

Bei den Gesuchen besteht praktisch keine Aussicht auf die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft (Anerkennungsquote: 0 %). Darüber hinaus leiden einige der Asylsuchenden an schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die dringlich behandelt werden müssen. Dies erschwert den Wegweisungsprozess. Die Schweiz fordert Georgien auf, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung soll darüber informiert werden, dass unbegründete Asylgesuche aussichtslos sind und dass die Schweiz praktisch systematisch die Wegweisung ins Herkunftsland anordnet.

 

Medizinische Behandlung als Hauptanliegen

Die Schweiz hat mehrere Massnahmen ergriffen, um dieser Situation zusammen mit Georgien zu begegnen. Im Mai 2019 wurde ein Prozess zur Zusammenarbeit zwischen dem Staatssekretariat für Migration, der Schweizer Botschaft in Tbilissi und dem georgischen Gesundheitsministerium eingeführt, damit die Dossiers georgischer Asylsuchender mit komplexen gesundheitlichen Problemen rasch bearbeitet werden können. Der Prozess trägt dazu bei, dass die medizinischen Fragen bei den Abklärungen zur Wegweisung rasch geklärt werden können. Vor diesem Hintergrund begab sich Mario Gattiker nach einem Gespräch mit dem Gesundheitsministerium in ein Spital in der Hauptstadt, um eine Akutpflegestation der onkologischen Abteilung zu besuchen und sich ein Bild davon zu machen, welche medizinische Pflege in Georgien angeboten wird.

Ferner haben sich die Schweiz und Georgien verpflichtet, die Grenzkontrollen zu verstärken. Im letzten Juni hat die Schweiz eine Mitarbeiterin an den Flughafen von Kutaisi (zweitgrösste Stadt des Landes) entsandt, damit sie den lokalen Behörden bei ihren Aufgaben behilflich ist und sie im Rahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache bei der Kontrolle der Ausreisen zusätzlich technisch unterstützt.

An seiner Sitzung vom 28. August 2019 hat der Bundesrat entschieden, Georgien zur Liste der sicheren Herkunftsstaaten hinzuzufügen. Ab dem 1. Oktober 2019 wird Georgien zu den Ländern gehören, bei denen es als zumutbar gilt, abgewiesene Asylsuchende rückzuführen.

Während seiner zweitägigen Reise führte der Staatssekretär für Migration Gespräche mit Justizministerin Tea Tsulukiani sowie Aussenminister David Zalkaliani.

Aufgrund der steigenden Anzahl der Asylgesuche georgischer Staatsangehöriger hatten die Schweiz und Georgien bereits 2018 verschiedene Massnahmen getroffen, die bisher aber keine tatsächliche Wirkung gezeigt haben. Die Schweiz hat namentlich den Schutz an den Aussengrenzen verstärkt und in Fällen, in denen das Asylgesuch offensichtlich unbegründet war, Einreiseverbote verfügt. Georgien seinerseits war bestrebt, die Kontrollen bei der Ausreise aus seinem Hoheitsgebiet zu verstärken, und hat verschiedene Informationskampagnen über die Rechte und Pflichten bei Reisen ohne Visum im Schengen-Raum durchgeführt. Schliesslich hat Georgien zur Bekämpfung der illegalen Migration sein Strafrecht verschärft.

 

 

 

Quelle: Staatssekretariat für Migration - https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html     


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