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10 Jahre Betäubungsmittelgesetz BetmG

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

 

2008 wurde die Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in einer Volksabstimmung angenommen. Die EKSF hat sich zum Ziel gesetzt, das BetmG heute – zehn Jahre später – auf seine Praxistauglichkeit zu überprüfen. Anhand des aktuellen Wissensstandes wurde das Gesetz einer kritischen Reflexion unterzogen. Die Resultate dieser Reflexion sowie Vorschläge für eine Weiterentwicklung des BetmG liegen nun publiziert in einem Analysepapier vor.

 

In ihrer Analyse kommt die Eidgenössische Kommission für Suchtfragen EKSF zum Schluss, dass die im Zweckartikel des BetmG aufgeführten Ziele zu einem beträchtlichen Teil nicht erreicht werden. Das BetmG orientiert sich nicht an der tatsächlichen Konsumrealität der Schweiz, sondern einseitig an der Abstinenz und Prohibition. Dadurch weist das Gesetz zahlreiche logische Inkohärenzen auf. Die Prohibition wiederum kriminalisiert grosse Gruppen der Bevölkerung und führt zu beträchtlichen Kollateralschäden, die mit besserer Regulierung verringert werden können. Auch entsprechen die Begrifflichkeiten des BetmG nicht mehr den aktuellen fachlichen Standards und müssen angepasst werden.

 

Die EKSF empfiehlt deshalb, das BetmG grundlegend zu überarbeiten.

Dabei müssen Inkohärenzen und Widersprüche aufgehoben, die Begrifflichkeiten angepasst sowie neue fachliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Die Revision des BetmG muss insbesondere die folgenden Punkte beinhalten:

  • Der Zweckartikel muss grundlegend überarbeitet werden. Dabei sollen gesellschaftliche Entwicklungen und ethische Überlegungen miteinfliessen. Inkohärenzen und Widersprüche müssen aufgehoben sowie die Begrifflichkeiten angepasst werden.
  • Die Gesetzgebung muss den Fokus auf die Konsumpraxis, die Schadensminderung sowie die Gesundheitsförderung legen statt auf Abstinenz.
  • Das derzeitige BetmG mit dem Fokus auf illegale Substanzen muss in ein kohärentes Bundesgesetz überführt werden, das alle psychoaktiven Substanzen und potentiell abhängig machenden Verhaltensweisen einbezieht.
  • Für Interventionsmassnahmen an erwachsenen und minderjährigen Personen mit riskantem oder abhängigem Konsum sind einheitliche Verfahrensnormen zu definieren.
  • In allen Kantonen ist für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung ein niederschwelliger Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung und zu sozialen Angeboten zu schaffen.
  • Für den Umgang mit psychoaktiven Substanzen sind differenzierte Regulierungsmodelle mit unterschiedlichen Instrumenten der Marktregulierung zu prüfen. Dabei ist der Schutz von Dritten und Minderjährigen zu gewährleisten.
  • Für die Überprüfung der Wirksamkeit und Verbesserung der gesetzlichen Regulierungen muss Forschung in einem breiten Sinne ermöglicht und gefördert werden.

Die EKSF stellt deshalb grundsätzlich drei Zukunftsszenarien zur Debatte:

 

Szenario 1 – Cannabisrevision

Cannabis wir aus der Liste illegaler Substanzen gestrichen. Der Umgang mit Cannabis, insbesondere Produktion, Verarbeitung, Vertrieb, Handel, Verkauf und Konsum wird im Rahmen von bestehenden Gesetzen geregelt (Lebensmittelgesetz, Heilmittelgesetz, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Strassenverkehrsgesetz usw.)

 

Szenario 2 – Totalrevision  

Das BetmG wird umfassend revidiert. Das Primat der Schadensminderung ersetzt das Primat der Abstinenz. Dabei wird von Grundsätzen der Prohibition Abschied genommen. Das revidierte Gesetz orientiert sich an der Konsumrealität, der Menschenwürde, der Verhältnismässigkeit, der Autonomie und dem Gesundheitsschutz. Inkohärenzen zu in der Schweiz üblichen staatlichen Grundsätzen oder anderen Gesetzen werden vermieden.

 

Szenario 3 – Aufhebung 

Das BetmG in der heutigen Form wird aufgehoben. Der Umgang mit psychoaktiven Substanzen und potentiell abhängig machenden Verhaltensweisen wird im Rahmen von anderen, schon bestehenden Gesetzen geregelt (s. Szenario 1). Gleichzeitig wird die Einführung eines modernisierten, verschlankten Rahmengesetzes gemäss den Vorschlägen dieses Berichtes geprüft sowie die Schaffung von Modellen, die gesundheitsschädigende Konsumformen durch geeignete Regulierungsmassnahmen minimieren.

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Gesundheit - http://www.bag.admin.ch                         


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