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Will der Nationalrat Verkehrsdelikte banalisieren?

DMZ - VERKEHR / MOBILITÄT ¦ Marco Perroulaz ¦

 

Im Nationalrat wird aktuell eine parlamentarische Initiative behandelt, welche zum Ziel hat, dass Lenkerinnen und Lenker, die im Strassenverkehr zum ersten Mal ein leichtes oder mittelschweres Verkehrsdelikt begehen, ihren Führerausweis nicht abzugeben brauchen. Stattdessen sollen Fehlbare nach Ansicht der Initianten einen Nachschulungskurs absolvieren.

 

Für die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu geht diese Initiative eindeutig in die falsche Richtung. Ihrer Erfahrung nach belegen Untersuchungen, dass der Entzug des Führerausweises die wirksamste Sanktion für Delikte im Strassenverkehr ist.

 

Die Befürchtung, dieser Massnahme ausgesetzt zu sein, wirke sich positiv auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer aus. Diese hielten die Strassenverkehrsordnung konsequenter ein und seien allgemein vorsichtiger und rücksichtsvoller, wodurch die Verkehrssicherheit steige. Die präventive Wirkung werde gar verstärkt, wenn der Ausweisentzug unmittelbar auf die Tat folge.

Besonders die Verharmlosung mittelschwerer Verkehrsvergehen wäre aus Sicht der bfu ein schlechtes Signal für die Unfallprävention, weil dadurch die schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich Fussgänger und Velofahrer, gefährdet werden.

 

Die Wirksamkeit von Nachschulungskursen stellt die bfu nicht infrage. Sie sieht diese allerdings als Begleitmassnahme zu einem Führerausweisentzug, wenn diese Kurse bestimmte Kriterien, etwa bezüglich der Qualifikation des Kursleiters, erfüllen.

 

 

Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung


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