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Flughafen Genf: Änderung des Betriebsreglements und Plangenehmigungsgesuch öffentlich aufgelegt

DMZ - VERKEHR / MOBILITÄT ¦

 

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt mehrere Anträge des Flughafens Genf öffentlich auf. Das Dossier besteht aus einem Antrag auf Änderung des Betriebsreglements, welches ein Quotensystem für verspätete Nachtflüge vorsieht, sowie ein Plangenehmigungsgesuch für infrastrukturbezogene und betriebliche Vorhaben. Auf Basis dieses Dossiers soll es möglich sein, die zulässige Lärmbelastung festzulegen sowie den Lärmbelastungskataster zu aktualisieren. Die Unterlagen sind vom 18. September bis am 17. Oktober 2019 öffentlich einsehbar.

 

Im Jahr 2018 hat der Bundesrat das Objektblatt des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Flughafen Genf genehmigt. Im Zuge der Umsetzung des Objektblatts hat der internationale Flughafen Genf eine Änderung seines Betriebsreglements ausgearbeitet und dem BAZL zur Genehmigung unterbreitet. Das Betriebsreglement enthält neu ein Quotensystem für verspätete Nachtflüge, welches zur Begrenzung der Lärmbelastung beitragen soll. Wenn die Quote ausgeschöpft ist, werden progressiv steigende Abgaben mit abschreckender Wirkung erhoben. Weiter sieht das Reglement die Möglichkeit vor, zwischen 22 Uhr und Mitternacht drei Langstreckenflüge einzuplanen.

Das beim BAZL eingereichte Dossier enthält zudem ein Plangenehmigungsgesuch für verschiedene Vorhaben. Dazu zählen namentlich die Errichtung eines Schnellabrollwegs, welcher eine bessere Pistenauslastung ermöglicht, sowie ein Vorhaben zur effizienteren Nutzung der Flugzeugabstellflächen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Vorhaben und der Verkehrsprognosen für die kommenden Jahre kann die neue zulässige Lärmbelastung festgelegt werden. Dieser Wert, der die im SIL-Objektblatt festgelegten Begrenzungen einhalten muss, wird anschliessend in den Lärmbelastungskataster überführt. Ab diesem Zeitpunkt wird dieser Wert für den Internationalen Flughafen Genf sowie für Private im Rahmen von Baugesuchsverfahren verbindlich. Die Schallschutzmassnahmen, die der Flughafen Genf zugunsten der Anspruchsberechtigten vorsehen muss, werden in einem späteren, eigenständigen Verfahren definiert.

 

Die öffentliche Auflage dauert vom 18. September bis zum 17. Oktober 2019. Die Unterlagen können beim Stadtplanungsamt des Kantons Genf (Office de l’urbanisme), beim Raumplanungsamt des Kantons Waadt (Service du développement territorial), bei den vom Fluglärm betroffenen Schweizer Gemeinden, bei den französischen Unterpräfekturen Gex und Thonon sowie beim BAZL eingesehen werden. Das Dossier wird zudem auf der Website des BAZL veröffentlicht.

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt - http://www.bazl.admin.ch                         


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