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Vorentwurf des Gesetzes über die Politikfinanzierung geht in die Vernehmlassung

DMZ - POLITIK / UMWELT ¦

 

Der Staatsrat gibt den Vorentwurf des Gesetzes über die Politikfinanzierung in die Vernehmlassung. Mit diesem Vorentwurf soll der neue Verfassungsartikel umgesetzt werden, den die freiburgische Bevölkerung am 4. März 2018 mit der Initiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik» angenommen hat. Der Gesetzesvorentwurf präzisiert die Anwendungsmodalitäten dieser neuen Bestimmungen und gewährleistet eine pragmatische und dem Willen der Bevölkerung entsprechende Umsetzung. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 4. Dezember 2019.

 

 

In seiner Sitzung vom 27. August 2019 hat der Staatsrat die Genehmigung erteilt, den Vorentwurf des Gesetzes über die Politikfinanzierung in die Vernehmlassung zu geben. Mit diesem Vorentwurf soll die Verfassungsinitiative «Transparenz bei der Finanzierung der Politik», die die Freiburger Bevölkerung am 4. März 2018 angenommen hat, umgesetzt werden.

 

Der Vorentwurf bezeichnet im Wesentlichen die Personen und Organisationen, die der Offenlegungspflicht unterstehen. Er bestimmt auch die Behörden, die für die Überprüfung der Rechnungen der politischen Parteien und Gruppierungen, der Wahl- und Abstimmungskomitees und der übrigen Organisationen zuständig sind, die langfristig aufgestellt sind und/oder sich an Wahl- oder Abstimmungskampagnen beteiligen. Des Weiteren hält der Vorentwurf fest, welche gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der neuen verfassungsmässigen Pflicht zur Offenlegung der direkt oder indirekt aus ihrem öffentlichen Amt erzielten Einkommen unterstellt sind. Er bezeichnet auch die Behörde, die für die Überprüfung der Angaben zuständig ist.

 

Der Gesetzesvorentwurf sieht vor, dass die neuen Anforderungen an die Transparenz für Wahl- oder Abstimmungskampagnen auf kantonaler Ebene gelten, jedoch nicht für Kampagnen auf Gemeindeebene. Angesichts ihrer Autonomie ist es den Gemeinden selbst überlassen, auf ihrer Stufe solche Massnahmen einzuführen. Was die Wahlen betrifft, bezieht sich der Vorentwurf sowohl auf die Wahlen in den Staatsrat, den Grossen Rat und das Amt des Oberamtmanns oder der Oberamtfrau wie auch auf die Wahlen in den Ständerat und den Nationalrat, auch wenn letztere umstritten sind.

 

Der Vorentwurf sieht zudem vor, dass die Organisationen, die sich an einer Wahl- oder Abstimmungskampagne beteiligen, vor dem Urnengang ein Kampagnenbudget und nach der Wahl oder der Abstimmung eine Schlussabrechnung einreichen.

Die gewählten Personen ihrerseits müssen nicht nur die mit ihrem Mandat erzielten Einkommen veröffentlichen, sondern auch die aus anderen Tätigkeiten in Zusammenhang mit besagtem Mandat erzielten Einkommen. Für die Umsetzung von Letzterem schlägt der Staatsrat vor, sich am Register der Interessenbindungen zu orientieren, das alle Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in Anwendung der Gesetzgebung über die Information und den Zugang zu Dokumenten bei ihrem Amtsantritt ausfüllen müssen.

 

Schliesslich wird vorgeschlagen, die finanzielle Beteiligung des Staates an den Wahlkampfkosten von der strikten Einhaltung der Vorschriften im Bereich der Offenlegung der Politikfinanzierung abhängig zu machen. Des Weiteren sollen strafrechtliche Sanktionen eingeführt werden, damit die neuen Pflichten nicht wirkungslos bleiben.

Allfällige Bemerkungen können bis am 4. Dezember 2019 per E-Mail beim Amt für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen (IAEZA) eingereicht werden. 

 

 

Quelle: Kanton Freiburg


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