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Dunkles Kapitel ist nicht vorbei

DMZ - SOZIALES ¦

 

Am 21. September 2019 findet in St. Gallen, in der Lokremise, ein vom Kanton St. Gallen, vom Departement des Innern organisierter Gedenkanlass für die Opfer von Zwangsmassnahmen bis 1981 statt. Die heutigen Opfer, Freunde und Angehörige solidarisieren sich mit den früheren Opfern und machen klar: Die Schweiz hat nie aufgehört, Menschen, die nicht ganz der Norm entsprechen, systematisch wegzusperren und zu drangsalieren.

 

Der Kanton St. Gallen setzt am Samstag, 21. September im Beisein von Opfern von Zwangsmassnahmen bis 1981 und deren Angehörigen ein Denkmal auf dem Spielplatz Kreuzbleiche. Damit will er den Opfern zumindest eine kleine Anerkennung gewähren. Eine vollumfängliche Wiedergutmachung ist gar nicht möglich, das haben auch die drei Jahre dauernden Forschungen der UEK, der Unabhängigen Expertenkommission, die vom Bundesrat eingesetzt worden war und auch andere namhafte Studien, ergeben. Mitglieder der KESV Kinder- und Erwachsenenschutz-Vereinigung (www.kesv.ch) finden, dass angeordnete Massnahmen wie Zwangspsychiatrisierung, nicht strafrechtlich relevante Inhaftierung sowie Fremdplatzierungen von Kindern und älteren Menschen unter fragwürdigem Vorwand für die Betroffenen Folter ist. Solche Übergriffe, oft sogar unter Polizeigewalt, wirken sich zerstörerisch aus für die Betroffenen und ihre Familien und zeigen negative Auswirkungen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft.

 

In schwarz gekleidet mit grünem Akzent kommen die heutigen Opfer nach St. Gallen, um Solidarität mit den Opfern der schweizerischen Zwangsmassnahmen von damals zu

demonstrieren, aber auch, um sich als Betroffene des heutigen, "schwarzen Kapitels der Schweiz", wie sie es nennen, zu zeigen. In der Retrospektive wurden die früheren Taten von der Allgemeinheit als unglaublich grausam anerkannt, weil sie nicht nachvollziehbar, auf Bewertungen von Behörden(-mitgliedern) basierten und unschuldige Menschen trafen, die arm waren, etwas sonderbar oder nicht der damaligen Norm entsprachen. Damals hiess es "arbeitsscheu" oder "liederlich", heute heisst es "gefährdet", "nicht einsichtig", "unkooperativ" und es werden unter dem neusten Schlagwort "Frühförderung" auch die allerjüngsten den Eltern entrissen. Administrative Versorgungen haben nicht aufgehört, sie passieren auch heute, mehr denn je!

 

Heute, wo das Thema des dunklen Kapitels der Schweiz aufgearbeitet ist, Bücher und Studien darüber geschrieben wurden und Opfer zu Wort kamen, muss es darum gehen, auch die Betroffenen von heute anzuhören und das Leid von heute anzuerkennen und vor allem jetzt zu beenden. "Man gedenkt der Opfer und vergisst dabei, den Willen zu bekunden, endlich mit diesen Greueltaten aufzuhören", sagt Jasminka Brcina, Präsidentin der KESV. Sie spricht Klartext: "Seit 1981 sind schon wieder fast 40 Jahre ins Land gezogen, die wir ohne aus den Fehlern zu lernen, verstreichen liessen. Die Errichtung der KESBs im Jahr 2013 hat meiner Meinung nach die Möglichkeit der administrativen Versorgung noch vereinfacht. Es herrscht ein grosser Missstand in der Schweiz und der Bund wäre gut beraten, jetzt schon einen Fonds für die Schadenersatzforderungen der neuen Opfer nach 1981 zu äufnen."

 

Kontakt: Kinder- und Erwachsenenschutzvereinigung, Rütmattstrasse 10, 5004 Aarau
Jasminka Brcina, Präsidentin KESV Tel: 076 44 66 445 E-Mail: info@kesv.ch


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