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Ergänzungen zum Betriebsreglement 2017 für den Flughafen Zürich öffentlich aufgelegt

DMZ - VERKEHR / MOBILITÄT ¦

 

Die Flughafen Zürich AG (FZAG) hat dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Herbst 2017 die Entflechtung der Abflugrouten im Westen sowie die Einführung von Südstarts geradeaus bei Bise in Form des Betriebsreglements 2017 zur Genehmigung unterbreitet. Ein halbes Jahr später legte der Flughafen dem BAZL ausserdem neue Berechnungen zur Fluglärmbelastung in der Nacht vor.

 

Nach der öffentlichen Auflage des gesamten Pakets im Herbst 2018 wurden beide Gesuche überarbeitet. Unabhängig davon hat die FZAG einen Bericht zur Prüfung einer Vorverlegung der letzten Starts und Landungen am Abend eingereicht. Das BAZL hat nun die drei Verfahren zusammengeführt und legt die ergänzten Gesuchsunterlagen mit den neuen Lärmberechnungen für die Nacht ab 9. September öffentlich auf.

Das Betriebsreglement 2017 (BR 2017) umfasst im Wesentlichen die Umsetzung weiterer Massnahmen aus der Sicherheitsüberprüfung von 2012, die auch im Objektblatt für den Flughafen Zürich im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) vorgesehen sind. Dazu gehören insbesondere eine Entflechtung der Abflugrouten im Westen des Flughafens sowie Starts in Richtung Süden geradeaus bei Bisenlagen.

 

Fluglärm in der Nacht und Betriebszeiten

Das BR 2017 wurde im Herbst 2018 zum ersten Mal öffentlich aufgelegt, zusammen mit dem Umweltverträglichkeitsbericht und gleichzeitig mit den neuen Fluglärmberechnungen der FZAG für die Nachtstunden (22.00–06.00 Uhr). Nach einer rechtlichen Überprüfung des Genehmigungsverfahrens hat das BAZL entschieden, die bisher parallel verlaufenen Verfahren zusammenzulegen. Zwischenzeitlich hat das BAZL die FZAG angewiesen, zusätzlich zu den bereits öffentlich aufgelegten Unterlagen ebenfalls die Fluglärmbelastung für die Planungswerte in den Nachtstunden zu berechnen. Diese Berechnungen basieren auf einer Verkehrsprognose für das Jahr 2030 und zeigen auf, dass in der Nacht die maximal zulässige Fluglärmbelastung gemäss SIL eingehalten wird.

Mit den heute geltenden Betriebszeiten von 06.00 bis 23.30 Uhr kann der Flughafen Zürich Starts und Landungen bis 23.00 Uhr einplanen. Die Zeit von 23 Uhr bis 23.30 Uhr ist nur für den Abbau von Verspätungen vorgesehen. Damit diese zeitlichen Vorgaben eingehalten werden können, plant der Flughafen seit langem die letzten Starts auf 22.45 Uhr und die letzten Landungen auf 22.55 Uhr.

 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für das Betriebsreglement 2014 forderten Fluglärmbetroffene allerdings die letzten Starts und Landungen auf 22.30 Uhr vorzuverlegen. Das BAZL hat daraufhin die FZAG angewiesen, ein Gutachten über die Auswirkungen einer Vorverlegung der letzten Slots zu erstellen. Dieser Bericht liegt inzwischen vor und kann ebenfalls eingesehen werden.

 

Öffentliche Auflage Ergänzungen zum Betriebsreglement 2017

Das BAZL legt die ergänzten Gesuchsunterlagen mit den neuen Lärmberechnungen für die Nacht und dem Bericht über die Vorverlegung der letzten Slots am Abend in den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Zürich öffentlich auf. Die Einsprachefrist läuft vom 9. September bis zum 8. Oktober 2019. Die Unterlagen des Flughafens sind ebenfalls ab dem 9. September auf der Webseite des BAZL einsehbar. Ausserdem werden die Kantone Aargau, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau, Zug und Zürich sowie die Fachstellen des Bundes zur Stellungnahme eingeladen.

 

Wichtige Info für bereits erfolgte Einsprachen

Die im Herbst 2018 eingereichten Einsprachen gegen das Betriebsreglement 2017 (Entflechtung der Abflugrouten im Westen sowie die Einführung von Südstarts geradeaus bei Bise) und gegen die Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen für die Nacht behalten ihre Gültigkeit. Sie müssen nicht noch einmal eingebracht werden.

 

 

 

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt - http://www.bazl.admin.ch                         


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