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WEKO einigt sich mit der Stöckli Swiss Sports AG

DMZ - SPORT ¦ WIRTSCHAFT ¦

 

Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen die Stöckli Swiss Sports AG mit einer einvernehmlichen Regelung ab. Stöckli hatte mit ihren Händlern vereinbart, die empfohlenen Verkaufspreise auf Stöckli Skis nicht zu unterbieten. Für diese unzulässigen Preisabreden zahlt Stöckli eine Sanktion von rund CHF 140’000.

Zwischen Stöckli und ihren Skihändlern bestanden zwischen Ende 2003 bis Ende 2018 unzulässige vertikale Preisabreden betreffend Stöckli Skis. Das Unternehmen verpflichtete die Händler, die Schweizer Verkaufspreise von Stöckli nicht zu unterbieten.

 

Solche Vereinbarungen hemmen den Wettbewerb und verstossen gegen das Kartellgesetz.

Stöckli hatte nach Eröffnung der Untersuchung mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert und eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. Das Unternehmen verpflichtet sich, den Händlern keine Mindest- oder Festverkaufspreise vorzuschreiben. Die Händler sind entsprechend frei in ihrer Preissetzung. Einvernehmlich geregelt wurde auch der Umgang mit dem Online-Handel, Querlieferungen zwischen Stöckli Vertriebshändlern und dem Direkt- und Parallelimport von Stöckli Produkten. Die volle Kooperation von Stöckli wirkte sich deutlich sanktionsmildernd aus.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

 

 

 

Quelle: Wettbewerbskommission - http://www.weko.admin.ch/                         


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