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Neue Notunterkünfte für Kinder und Jugendliche

DMZ - SOZIALES ¦

 

Bei der Suche nach einer Nachfolgelösung für das Schlupfhuus ist ein wichtiger Meilenstein erreicht. Das Amt für Soziales empfiehlt nach einem Sondierungsprozess dem St.Gallischen Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene, sich dem formellen Bewilligungsverfahren zu stellen, um eine neue Notunterkunft für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen aufzubauen.

 

Ergänzend soll ein Angebot für Säuglinge und Kleinkinder in Problemlagen geschaffen werden, womit eine Angebotslücke geschlossen wird.

Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital stellt den Betrieb des Schlupfhuus, eine Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, im Frühling 2020 ein. Deshalb hat das Amt für Soziales frühzeitig den Prozess zum Aufbau und zur Bewilligung eines Nachfolgeangebots gestartet. Kinder und Jugendliche, die aufgrund von Gefährdungen wie zum Beispiel familiären Konflikten, in eine akute Krisensituation geraten, sollen auch künftig in einem sicheren Rahmen vorübergehend betreut werden können. 

 

Nach Vorgesprächen haben drei Trägerschaften Projektskizzen für eine Notunterkunft für 4- bis 17-Jährige mit vier bis sechs Plätzen eingereicht. Diese Projektskizzen wurden vom Amt für Soziales und einem externen Fachpartner geprüft. Aufgrund der fachlichen Vorbeurteilung hat das Amt für Soziales dem St.Gallischen Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene nun empfohlen, in das kantonale Bewilligungsverfahren einzusteigen. 

 

Nachfolgeangebot entsteht in St.Gallen 

Der 1858 gegründete St.Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene betreibt bereits mehrere Sprachheilschulen, ein Internat, eine Kindertagesstätte sowie verschiedene Beratungs- und Therapieangebote. Zudem führte er bis diesen Frühling eine Wohngruppe für minderjährige Asylsuchende. Die Verantwortlichen sind nun daran, die Details des Angebots auszuarbeiten.

 

Der St.Gallische Hilfsverein für gehör- und sprachgeschädigte Kinder und Erwachsene wird voraussichtlich ab Frühling 2020 die neue Notunterkunft in der Stadt St.Gallen betreiben – unter Vorbehalt der Bewilligung des Betriebs und dessen Anerkennung im Sinne der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen. 

Mit dem nun abgeschlossenen Sondierungsprozess will der Kanton dafür sorgen, dass das aufwändige Bewilligungsverfahren nur von Institutionen in Angriff genommen wird, die sehr gute Voraussetzungen haben, die verschiedenen Bewilligungen zu erhalten. Die heutigen Einschätzungen des Amtes für Soziales zeigen, dass die Ziele bezüglich Qualität und Synergienutzung durch die neue Notunterkunft für Kinder und Jugendliche erreicht werden können. 

 

Ergänzendes Angebot für Kleinkinder 

Schon seit einiger Zeit gibt es zudem Überlegungen, ergänzend eine Notunterkunft für Säuglinge und Kleinkinder aufzubauen. Denn die Fallzahlen in dieser Altersklasse nehmen zu. Für Kleinkinder gelten aber besondere Anforderungen an Aufenthalt und Betreuung. Die Gemeinnützige und Hilfs-Gesellschaft der Stadt St.Gallen (GHG), gegründet 1816, ist darum in einen kantonalen Bewilligungsprozess eingestiegen und konzipiert einen sicheren Ort in St.Gallen. 

Schutzbedürftige Kinder bis sechs Jahre sollen dort ab Frühling 2020 stationär betreut werden, bis klar ist, ob das Kind wieder zur Familie zurückkehren kann oder längerfristig fremdplatziert werden muss. Die Trägerschaft betreibt in St.Gallen bereits mehrere Heime für Betagte, Schulen für Kinder mit verschiedensten Behinderungen, eine Kindertagesstätte und eine Wohngruppe für Kleinkinder. 

 

Aufbauarbeiten laufen 

Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre besteht für die Altersgruppe von 4 bis 17 Jahren ein Bedarf an vier bis sechs Plätzen und für Kleinkinder von durchschnittlich rund einem Platz. Derzeit laufen die Vorbereitungsarbeiten bei den zwei Trägerschaften auf struktureller, konzeptioneller, personeller und finanzieller Ebene. Anschliessend erteilt das Amt für Soziales die Bewilligungen, sofern die qualitativen Anforderungen erfüllt werden. Beide Angebote stehen schliesslich schutzbedürftigen Kindern und Jugendlichen aus dem ganzen Kanton St.Gallen und bei Bedarf auch Kindern aus anderen Kantonen offen. 

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Notunterkünften möglichst hoch zu halten, werden die genauen Standorte der Notunterkünfte nicht öffentlich bekanntgegeben. Sobald möglich, werden die zuweisenden Stellen über die genauen Modalitäten und Kontaktdaten der neuen Angebote informiert. Bis 31. März 2020 wird das bisherige Angebot im Schlupfhuus weitergeführt. Ab diesem Zeitpunkt sollen die neuen Angebote ihren Betrieb aufnehmen.

 

 

Quelle: Kanton St.Gallen


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