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Zugang zur Psychotherapie erleichtern 

DMZ - GESUNDHEIT ¦

 

Der Bundesrat will einen erleichterten 

Zugang zu Psychotherapeutinnen und -therapeuten ermöglichen. Diese 

Behandlungen sollen künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlt werden. 

 

Zurzeit ist das Abrechnen von psychotherapeutischen Leistungen zulasten der 

obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur möglich, wenn Psychotherapeutinnen und -therapeuten unter der Aufsicht von Arztpersonen als deren Angestellte tätig sind. Diese Leistungen gelten als ärztliche Leistungen. In Zukunft sollen Psychotherapeutinnen und -therapeuten solche Leistungen auf ärztliche Anordnung hin in eigener fachlicher Verantwortung erbringen und selber mit der OKP abrechnen dürfen.  

 

Der Regierungsrat befürwortet die vom Bundesrat beabsichtigte Neuregelung. Das Erbringen von Leistungen zulasten der OKP auf ärztliche Anordnung hin hat sich bereits bei anderen Berufsgruppen bewährt (z.B. Neuropsychologie, Physiotherapie, Pflege). Das eigenständige Erbringen psychotherapeutischer Leistungen mit klaren, verbindlichen Vorgaben ermöglicht eine Verbesserung der Versorgungsabdeckung in diesem Bereich (z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie, 

Notfälle, ländliche Gebiete). Das frühzeitige Behandeln von psychischen Erkrankungen trägt ausserdem zur Vermeidung schwerwiegender und kostenintensiver psychischer Krankheiten bei.  

 

Überdies wird die Qualität der Leistungserbringung gefördert. Psychotherapeutinnen und -therapeuten, die zulasten der OKP tätig sein wollen, haben künftig die erhöhten Voraussetzungen gemäss der Bundesgesetzgebung über die Psychologieberufe zu erfüllen. 

 

Die geplante Änderung bewirkt Mehrkosten für die OKP, da eine Verlagerung von aktuell noch privat oder über die Zusatzversicherungen bezahlten Leistungen auf die OKP erfolgt. Deshalb sollten die Kantone nach Ansicht des Regierungsrates die Möglichkeit haben, Psychotherapeutinnen und -therapeuten die Tätigkeitsaufnahme zulasten der OKP ab einem bestimmten Anstieg der Kosten im Bereich der Psychotherapie zu untersagen.

 

 

Quelle: Kanton Solothurn


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