Die Schweiz setzt sich mit einer weiteren Resolution im UNO-Menschenrechtsrat für die Abschaffung der Todesstrafe ein

DMZ - GESETZ / RECHT ¦

 

Menschen sollen im 21. Jahrhundert nicht mit dem Tod bestraft werden, unter anderem für Verbrechen, die mit Drogen oder mit Terrorismus in Verbindung stehen. Dies sieht eine Resolution vor, die die Schweiz zusammen mit sieben weiteren Ländern im UNO-Menschenrechtsrat in Genf eingebracht hat. Im Rahmen der 42. Session, die am Freitag, 27. September 2019 zu Ende ging, beteiligte sie sich zudem an einer Resolution zur Stärkung der Übergangsjustiz.

 

Die Schweiz lehnt die Todesstrafe kategorisch und unter allen Umständen ab. Die Resolution zur Abschaffung der Todesstrafe brachte die Schweiz gemeinsam mit Belgien, Benin, Costa Rica, Frankreich, Mexiko, der Republik Moldova und der Mongolei ein. Die Schweiz lancierte die Initiative 2014 mit diesen Partnerländern und unterstützt damit den weltweiten Trend zu Gunsten der Abschaffung der Todesstrafe. Ziel des Prozesses ist es, die Todesstrafe soweit einzuschränken, dass sie praktisch nicht mehr angewendet wird. Dieses Jahr setzte sich die Resolution mit der Wiedereinführung der Todesstrafe auseinander, insbesondere mit Verbrechen, die mit Drogen oder Terrorismus in Verbindung stehen. Die Schweiz positioniert sich damit als Brückenbauerin in einem polarisierenden Themenbereich.

Weiter bekräftigte die Schweiz im Rahmen einer gemeinsam mit Argentinien und Marokko eingebrachten Resolution ihren Einsatz im Bereich der Vergangenheitsarbeit. Es soll untersucht werden, welchen Beitrag die Übergangsjustiz für einen anhaltenden Frieden und eine nachhaltige Entwicklung leistet. Mit ihrem Einsatz zur Stärkung der Übergangsjustiz trägt die Schweiz dazu bei, internationale Standards und gute Praktiken in Bezug auf die Aufarbeitung von schweren Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen und die Nicht-Wiederholung solcher Taten zu schaffen.

 

Die Schweiz führte zudem ihren Einsatz für die Dokumentation und strafrechtliche Verfolgung von Völkerrechtsverletzungen fort, insbesondere in den Kontexten Myanmar, Jemen, Südsudan, Burundi und Syrien. Im Hinblick auf die Situation in Honduras, Guatemala, Venezuela und Tschad bekräftigte die Schweiz die Bedeutung der Menschenrechte für die Konfliktprävention.

Schliesslich sprach sich die Schweiz für den Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit und der Zivilgesellschaft aus und verteidigte dabei insbesondere das Recht von Medienschaffenden und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, ohne Repressionen an der Arbeit der UNO teilzunehmen.

 

Die 42. Session des Menschenrechtsrates fand vom 9. bis 27. September 2019 statt. Das Gremium spielt im UNO-System eine zentrale Rolle zum Schutz der Menschenrechte. Auch in dieser Session verabschiedete der Rat über 30 Resolutionen zur Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern und zur Förderung spezifischer Rechte, wie beispielsweise zum Recht auf sauberes Trinkwasser.

 

 

 

Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten - https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html     


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