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St. Galler Kesb: Abnehmende Zahlen bei den Massnahmen

DMZ - SOZIALES ¦ Patricia Jungo ¦

 

Im Kanton St. Gallen werden jährlich Kennzahlen betreffend Beistandschaften erhoben. Diese zeigen nun weniger umfassende Beistandschaften im Kanton.

Gemäss diesjährigem Kenndatenbericht des Kantons St. Gallen und der neun regionalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zu den Tätigkeiten der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden und zu Aufenthalten von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien nimmt die Zahl der eingreifenden Massnahmen ab und der Bedarf an Unterstützung durch die Behörden bleibt bestehen.

 

Diese Daten werden seit 2015 jährlich veröffentlicht. Ende Dezember 2018 stand die Zahl der Kinder, für die Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Beistandschaften angeordnet worden waren, bei 2698; jene der Erwachsenen bei 4947. Bei den Minderjährigen kommt dies einer Abnahme von 120 gleich, bei den Erwachsenen ist die Zahl um 60 leicht gestiegen. Dies bedeutet auf die Gesamtbevölkerung des Kantons gesehen, dass für den Schutz von 12 von 1000 Erwachsenen und etwa 29 von 1000 Minderjährigen am Stichtag eine Massnahme bestanden hat. Die Zahl der Erwachsenen liegt dabei leicht unter und die der Kinder leicht über dem schweizerischen Durchschnitt. Die Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzrechts liegt im sechsten Jahr. Demnach sollen nur notwendige Unterstützungen angeordnet werden.

 

Dabei hat eine Beistandsperson entweder beratende und unterstützende Funktion oder auch Vertretungs- und Mitwirkungsrechte. Die Aufgabenbereiche, in welchen dieser Beistand erfolgt, sind ganz genau festgelegt. Die massgeschneiderten Beistandschaften haben bei den Erwachsenen leicht zugenommen. Hingegen nimmt die Zahl der Beistandschaften, bei denen es um die vollumfänglichen Vertretung einer Person geht, welche ihre Rechte nicht mehr selber wahrnehmen kann, stetig ab. Diese Massnahmen machen etwa 17 Prozent aus, im Vorjahr waren es noch 19 Prozent. Feststellbar ist ein differenzierterer Einsatz und einen grossen Teil der Mandate im Erwachsenenschutz nehmen Angehörige oder andere Private wahr. Auch die Zahl der Kinder, die in einem Kinder- und Jugendheim leben, nimmt konstant ab. 195 Kinder und Jugendliche aus dem Kanton St. Gallen lebten 2018 für eine kürzere oder längere Dauer in einem Kinder- und Jugendheim.

 

 

Quellen: dieostschweiz.ch/bluewin news


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