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Freiburg im Üechtland: Der Staatsrat setzt sich stärker für den Schutz vor dem Passivrauchen ein

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

 

An seiner Sitzung vom 24. September 2019 hat der Staatsrat beschlossen, den Vorentwurf zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen in die Vernehmlassung zu schicken. Mit dieser Änderung wird der Geltungsbereich der Verordnung auf die Räume von Betrieben ausgeweitet. Zudem umfasst sie ebenfalls die neuen Produkte der Tabakindustrie, zu denen auch E-Zigaretten gehören, die Dampf zum Inhalieren erzeugen. Als nächster Schritt findet eine eingeschränkte Vernehmlassung zur Verordnung statt. 

 

Der Staatsrat engagiert sich für einen stärkeren Schutz vor dem Passivrauchen und setzt eine der Massnahmen des kantonalen Tabakpräventionsprogramms 2018-2021 um. So hat er am 24. September 2019 beschlossen, den Vorentwurf zur Änderung der Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen in die Vernehmlassung zu schicken. Diese Verordnung führt das Bundesgesetz vom 3. Oktober 2008 zum Schutz vor Passivrauchen und das kantonale Gesundheitsgesetz aus. Mit dieser Revision soll eine Lücke in der kantonalen Gesetzgebung für den Schutz vor dem Passivrauchen geschlossen werden. Das kantonale Recht sieht nämlich nur ein Rauchverbot in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Räumen vor. Mit der vorliegenden Änderung wird dieses Verbot auf die Räumlichkeiten von Betrieben ausgeweitet. Denn eine unterschiedliche Regelung für öffentliche Räume und Räumlichkeiten, in denen eine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht gerechtfertigt. 

 

Die Änderung der Verordnung betrifft auch die neuen Produkte der Tabakindustrie wie z.B. die Mini-Zigaretten, die ohne Verbrennung funktionieren, aber genauso krebserregende Stoffe wie gewöhnliche Zigaretten enthalten. Sie betrifft auch die elektronischen oder elektrischen Zigaretten (E-Zigaretten), die ein Aerosol erzeugen, das als Dampf inhaliert wird. Die E-Zigaretten scheinen gesundheitlich nicht unbedenklich zu sein, insbesondere für die Lunge und das Herz-Kreislauf-System.

Als nächster Schritt findet eine eingeschränkte Vernehmlassung zur Verordnung statt.

 

 

Quelle: Volkswirtschaftsdirektion Kanton Freiburg


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