Bessere Sozialleistungen für Ausgesteuerte – Vorschlag vom Bundesrat

DMZ - Soziales - Patricia Jungo ¦

 

Der Bundesrat schlägt neben Massnahmen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte für ausgesteuerte Personen über 60 eine Überbrückungsrente bis zur ordentlichen Pensionierung vor.

Laut Mitteilung des Bundesrats vom Mittwoch hilft die Personenfreizügigkeit mit der EU den Bedarf an Arbeitskräften unbürokratisch zu decken. Man will jedoch sicherstellen, dass Schweizer Unternehmen so viele Arbeitskräfte wie möglich in der Schweiz rekrutierten. Dies entspricht dem Auftrag des Zuwanderungsartikels in der Verfassung, den das Stimmvolk 2014 mit dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative der SVP gutgeheissen hatte. DIe Abstimmung zur Begrenzungsinitiative steht vor der Tür. Damit fordert die SVP das Ende der Personenfreizügigkeit fordert. Der Bundesrat hat sich dazu noch nicht geäussert, schlägt nun aber Massnahmen vor, welche im Abstimmungskampf wichtig sein könnten. Einige davon betreffen ältere Arbeitnehmende (über 50), die oft Probleme haben, eine Stelle zu finden. Der Bundesrat will dagegen vorgehen mit bis 2024 befristeten Massnahmen. Um ihre Existenz zu sichern, sollen ausgesteuerte Personen über 60 Jahre eine Überbrückungsrente erhalten bis zur ordentlichen Pensionierung. Das Beratungsangebot der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) soll mit einem dreijährigen Impulsprogramm ausgebaut werden. Der Bundesrat will dafür pro Jahr 62,5 Millionen Franken investieren. Entsprechend soll der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung erhöht werden. Für Erwachsene ab 40 Jahren ist die Möglichkeit einer kostenlosen Standortbestimmung, einer Potenzialanalyse und einer Laufbahnberatung geplant. Neben der konsequenteren Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen bei Berufsabschlüssen soll der Zugang zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen für ausgesteuerte Personen über 60 erleichtert werden. Mit Ausnahme der Überbrückungsrente unterliegen diese Massnahmen keinen Gesetzesänderungen. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wurde dem Innendepartement (EDI) vom Bundesrat zur Ausarbeitung in Auftrag gegeben. Ist man im Alter arbeitslos und ohne Leistungen der Arbeitslosenversicherung, braucht man oft die Leistungen der Sozialhilfe. Deren Sinn ist jedoch, Betroffenen zu helfen, rasch wieder ins Erwerbsleben zurückzufinden; so der Bundesrat. Bei älteren Personen könne dieses Ziel oft gar nicht oder nur mit sehr grossen Schwierigkeiten erreicht werden. Eine Überbrückungsrente bis zur Pensionierung soll dem entgegenwirken. Die entsprechende Berechnung würde auf den Vorschriften für die Ergänzungsleistungen basieren. Voraussetzungen wären, dass die Personen weniger Vermögen als Franken 100'000 besitzen; dies ohne Anrechnung von selbst bewohntem Wohneigentum. Grundsätzlich entspreche sie dem Unterschied zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen, ergänzt der Bundesrat. Während der Zeit des Bezugs der

der Überbrückungsleistung kann noch keine AHV-Rente bezogen werden und so würde der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf um einen Zuschlag von 50 Prozent erhöht. Die Rente der Pensionskasse wäre nach Abzug eines Freibetrages als Einkommen anzurechnen. Die Beiträge könnten bei einer Weiterversicherung in der bisherigen Pensionskasse als Ausgabe angerechnet werden. Plafoniert werden soll die Überbrückungsrente auf den dreifachen Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf.

Die Zahl der Betroffenen ist nicht konstant. 2018 waren 2657 ausgesteuerte Personen über 60 registriert und im Jahr 2004 waren es 4001 Personen (höchster Stand), die tiefste Zahl gab es 2009 mit 1697 Personen.

Weitere Massnahmen betreffen die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den Arbeitsmarkt. Seit 2018 existiert die Integrationsvorlehre für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Das Programm soll nun auf junge Zuwanderer ausserhalb des Asylbereichs ausgedehnt werden. Gleichzeitig ist eine Ausweitung der Integrationsvorlehren auf die Berufsfelder Information- und Kommunikationstechnologie sowie die Pflege geplant. Des Weiteren will der Bundesrat schwer vermittelbaren Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen mit finanziellen Zuschüssen helfen, sich leichten in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Bund, Kantone und Sozialpartner hatten vor kurzer Zeit an einer Konferenz über eine Verbesserung der Situation älterer Arbeitnehmender diskutiert. Eine bessere soziale Absicherung für Ausgesteuerte war eines der Themen, die sie weiterverfolgen wollten.

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