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Gefährdung von Fischen und Krebsen hat zugenommen

DMZ - TIERWELT ¦ 

 

Im Anschluss an die Erhebung von Daten zur Verbreitung der Fische und Krebse in der ganzen Schweiz muss ihr Gefährdungsstatus in der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei (VBGF) angepasst werden. Fische und Krebse gehören zu den am stärksten bedrohten Tieren der Schweiz. Verschlechtert hat sich namentlich der Gefährdungsstatus von Aal und Äsche. Am 15. Oktober 2019 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vernehmlassung zur Änderung des Gefährdungsstatus von 23 Fisch- und Krebsarten eröffnet.

 

Für zehn Arten hat sich der Gefährdungsstatus verschlechtert. Namentlich der Aal gilt künftig nicht mehr als «gefährdet», sondern als «vom Aussterben bedroht», und der Status der Äsche wurde von «gefährdet» zu «stark gefährdet» geändert. Die Kantone müssen zusätzliche Anstrengungen zum Schutz von Arten unternehmen, deren Situation sich verschlechtert hat. Schutzmassnahmen für stärker gefährdete Arten unterstützt der Bund verstärkt finanziell.  Nur gerade für drei Arten, darunter der Karpfen und der Wels, hat sich die Situation verbessert: Statt als «gefährdet» wie bisher gelten sie neu als «potenziell gefährdet».

 

Die Schweiz ist verpflichtet, die grosse und bedrohte Vielfalt an Fischen und Krebsen zu erhalten. Damit dies gelingt, müssen die Gewässerökosysteme eine ausreichende Qualität aufweisen. Die Renaturierung von Gewässern, Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sowie die Bewahrung der wenigen noch unberührten Gewässer tragen dazu bei.

 

Falls die vorgeschlagenen Änderungen angenommen werden, zählt Anhang 1 der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei neu 73 Fisch- und Krebsarten. Davon sind neun bereits ausgestorben, vierzehn vom Aussterben bedroht, zehn stark gefährdet, zwölf gefährdet und neun potenziell gefährdet. Damit sind nur ein Viertel (vierzehn Arten) der einheimischen Fisch- und Krebsarten nicht gefährdet. Bei fünf Arten reicht die Datenlage für die Zuweisung eines Gefährdungsstatus nicht aus.

 

 

 

Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html                         


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