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Besonders gefährdete Minderheiten: Bund beteiligt sich an Sicherheitskosten

DMZ - POLITIK ¦

 

Der Bund beteiligt sich künftig mit bis zu 500 000 Franken pro Jahr an den Sicherheitskosten für Minderheiten, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden. Möglich sind Unterstützungen für bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zum entsprechenden Verordnungsentwurf zur Kenntnis genommen und die Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. November 2019 in Kraft.

 

Der Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) hat in seinem Konzept vom 17. April 2018 empfohlen, die Zusammenarbeit zwischen dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB), den Polizeikräften und den gefährdeten Minderheiten zu intensivieren. Bei der Erarbeitung des Konzepts des SVS wurde gleichzeitig beschlossen, dass der Bund Schutzmassnahmen jährlich mit bis zu 500 000 Franken unterstützen soll. Daraufhin hat der Bundesrat eine entsprechende Verordnung entworfen und in die Vernehmlassung geschickt. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv ausgefallen. Die verabschiedete Verordnung entspricht deshalb weitgehend dem Vernehmlassungsentwurf.

Demnach kann sich der Bund künftig an den Kosten für bauliche, technische und organisatorische Massnahmen zur Verhinderung von Straftaten gegen gefährdete Minderheiten beteiligen. Dazu gehören etwa Zäune, Mauern, Überwachungskameras oder Alarmanlagen. Der Bund kann aber auch die Ausbildung in den Bereichen Risikoerkennung und Bedrohungsabwehr sowie die Sensibilisierung oder die Information breiter Bevölkerungskreise finanziell unterstützen. Nicht möglich ist hingegen eine Beteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitspersonal.

 

Bindung zur Schweiz und ihren Werten notwendig

Finanziell unterstützt werden können Schutzmassnahmen für Gruppierungen, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden. Es handelt sich dabei um Minderheiten, die sich etwa durch eine gemeinsame Lebensweise, Kultur, Religion, Tradition, Sprache oder sexuelle Orientierung auszeichnen, wobei jüdische und muslimische Gemeinschaften im Fokus stehen dürften.

 

Über die Gewährung der finanziellen Unterstützung entscheidet das Bundesamt für Polizei (fedpol). Nebst der besonderen Gefährdung prüft es, ob die betreffende Gruppierung eine gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten hat. Für politische Aktivitäten, Lobbyarbeiten oder missionierende Tätigkeiten werden keine Beiträge gesprochen; dies gilt auch für die Ausbildung an Waffen. Die Hilfe des Bundes ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Gesuchsteller verbotene Tätigkeiten ausübt oder Gewalt verherrlicht oder verharmlost.

Die Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS) tritt am 1. November 2019 in Kraft.

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement - http://www.ejpd.admin.ch ¦ Bundesamt für Justiz - http://www.bj.admin.ch  


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