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Kein Landesverweis wegen Ladendiebstahl

DMZ – POLITIK/SOZIALES ¦ Patricia Jungo ¦

 

Ein Mann ausländischer Nationalität wurde in einem Warenhaus beim Stehlen erwischt und entsprechend verurteilt. Das Urteil des Zürcher Obergerichts wurde nun vom Bundesgericht revidiert und der Mann wird nicht aus der Schweiz verwiesen. Auch neun Jahre nach der Annahme der Ausschaffungsinitiative der SVP kommt es immer wieder zu rechtlichen Streitfällen.

 

Im Fall des durch einen Ausländer verübten Ladendiebstahls kam das Bundesgericht am Mittwoch laut Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ zur Entscheidung, dass ein Ladendiebstahl nicht als sogenannte Katalogtat einzustufen sei und es auch nicht verhältnismässig sei, jemanden deshalb des Landes zu verweisen. Eine Reihe von Straftaten figuriert seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative in der Verfassung, bei welchen es zu einer obligatorischen Landesverweisung kommt. Davon betroffen ist auch das «Einbruchsdelikt», welches jedoch in dieser Terminologie gar nicht in der Systematik des schweizerischen Strafrechts vorkommt. Der Begriff wird gemäss Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung“ in Artikel 66a des Strafgesetzbuches genauer umschrieben und darin sind auch alle Anlasstaten für einen obligatorischen Landesverweis, eben jene Katalogtaten, aufgeführt.

 

Demzufolge kommt es dann zu einem Landesverweis, wenn die Bestrafung des Diebstahls; dies unabhängig von der Höhe der Strafe, in Verbindung mit Hausfriedensbruch stand. Im vorliegenden Fall kam es zur Verurteilung des Ausländers wegen mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfachen Vergehens und Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Nachdem in erster Instanz von einer Anordnung eines Landesverweises abgesehen wurde, ordnete das Zürcher Obergericht eine fünfjährige Landesverweisung an. Für das Bundesgericht wiederum gehörte die Mehrzahl der Straftaten des Beschuldigten nicht den Katalogtaten an. Das Bundesgericht berief sich damit auf die Argumentation der ersten Instanz und die Literatur.

 

 

Quellen: bluewin news/SFR news


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