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Schaffhausen: Ja zu vereinfachter Zulassung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

DMZ - MEDIZIN / WISSENSCHAFT ¦

 

Der Regierungsrat stimmt – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren – der geplanten Verschiebung von Cannabis zu medizinischen Zwecken von den verbotenen zu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen Betäubungsmitteln zu, wie er in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern festhält.

 

Bisher laufen medizinische Behandlungen mit Cannabisarzneimitteln mehrheitlich über das System der betäubungsmittelrechtlichen Ausnahmebewilligungen durch den Bund. Die wachsende Behandlungsnachfrage von Patientinnen und Patienten und die Erfahrungen von Ärztinnen und Ärzten aus der klinischen Praxis haben den Bundesrat nun dazu bewogen, die heutige Einstufung von Cannabis zu medizinischen Zwecken als verbotenes Betäubungsmittel aufzuheben. Mit der Gesetzesrevision sollen die Voraussetzungen geschaffen bzw. verbessert werden, das Heil- und Palliativpotenzial von Cannabis als Arzneimittel zu erschliessen und mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand kranken Menschen zugänglich zu machen. Die Regierung begrüsst die Gesetzesvorlage, regt aber – in Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren – angesichts möglicher Vollzugsprobleme für die Polizei an, dass Patientinnen und Patienten über ein Dokument verfügen, welches ihre Berechtigung zum Empfang von Cannabisarzneimitteln bescheinigt.

 

 

Quelle: Kanton Schaffhausen


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