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Dashcam-Bilder werden als Beweismittel nicht anerkannt - dafür wird bestraft wer filmt...

DMZ - GESETZ / RECHT ¦ Walter Fürst ¦ 

 

Wer mit einer Videokamera auf dem Armaturenbrett, auch Dashcam genannt, andere Verkehrsteilnehmer filmt, verstösst gegen das Datenschutzgesetz. Werden mit der Kamera Verkehrsverletzungen aufgenommen, die nicht als schwere Straftaten gelten, dürfen die entsprechenden Bilder daher nicht als Beweismittel verwendet werden.

 

Dies hat das Bundesgericht in einem jüngst veröffentlichen Urteil entschieden. Im konkreten Fall war eine Automobilistin dabei gefilmt worden, wie sie auf der Autobahn einen anderen Autofahrer rechts überholte und knapp vor ihm wieder einspurte.

 

Es wird also weiterhin so sein, dass selbst wenn es unumstössliche Beweise für Straftaten gibt, diese nicht verwendet werden dürfen und Straftäter straffrei ausgehen. Da fragt man sich wohl zu Recht, wieso Daten eines Menschen (Verbrechers) in solchen Fällen geschützt werden müssen.

 

 

Quelle: Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz


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