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Die Schweiz glänzt weiter mit Kürzungen und Anpassungen im Sozialen Bereich

DMZ - SOZIALES ¦

 

Bereits am 15. Oktober haben wir über die Neuerung berichtet, dass neu die Erben nicht nur das Erbe versteuern (welches bereits mehrfach besteuert worden ist), sondern ab 2021 sogar für Ergänzungsleistungen von Verstorbenen aufkommen müssen. Schlimmer geht kaum mehr, trotzdem lagert der Staat immer mehr Verantwortung aus und bestraft so seine Bürgerinnen und Bürger mehrfach. Diese neuste Meldung löste eine regelrechte Welle der Entrüstung und Ohnmacht aus. Viele Leserinnen und Leser haben sich dazu geäussert und finden keine positiven Worte für diesen neuen Beschluss, welcher klammheimlich gefällt wurde.

 

Im Gesetz ist verankert

Die Ergänzungsleistungen sichern das Existenzminimum, wenn die Rente nicht ausreicht, oder Familien zu wenig verdienen, um sich selbst zu versorgen. Aber die Ergänzungsleistungen sind ein verfassungsmässiger Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Deshalb grundsätzlich nicht zurückzuzahlen.

 

Erben werden zur Kasse gebeten

Dennoch holt der Staat künftig Ergänzungsleistungen von den Erben zurück. Damit werde zum ersten Mal eine rechtmässig bezogene Sozialversicherungsleistung auf nationaler Ebene rückerstattungspflichtig, sagen verschiedene Rechtsprofessoren gegenüber «10vor10». Das Erbschaftsrecht wird also umgangen.

 

Stiller Beschluss  

Diese ungeheure Entscheidung hat das Parlament bereits im März 2019(!) von der Öffentlichkeit unbemerkt getroffen. Im neuen Ergänzungsleistungsgesetz, in Artikel 16 zur «Rückerstattung rechtmässig bezogener Leistungen» steht, dass diese «nach dem Tod der Bezügerin oder des Bezügers aus dem Nachlass zurückzuerstatten» sind. Und zwar von dem Teil des Erbes, der 40'000 Franken übersteigt. Bei Ehepaaren greift die Rückerstattungspflicht erst, wenn beide Ehepartner verstorben sind. «Der Effekt der Rückerstattungspflicht besteht letztlich in einer ‹Enteignung› beziehungsweise einer teilweisen Abschaffung des gesetzlichen Erbrechts», erklärt Hardy Landolt, Titularprofessor für Sozialversicherungsrecht an der Universität St. Gallen, gemäss Bericht von SRF.

 

Natürlich wird auch diese Sozialabbaumassnahme wie immer am meisten «die Mittelklasse und die untere Mittelklasse» treffen, deshalb wird es auch nicht mehr häufig möglich sein, das Haus oder die Eigentumswohnung an die Nachkommen weiterzugeben.

 

Leistungen werden von hinten her ausgehöhlt

Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich sagt: «Nun werden plötzlich Leistungen, die eigentlich die erste Säule ergänzen würden, und die ausdrücklich dafür vorgesehen waren, dass alle auf das Existenzminimum kommen, eigentlich von hinten her ausgehöhlt».

 

Einmal mehr wurden diese Änderungen von der SVP (Partei für den Mittelstand) und CVP lanciert, die damit erneut eindrücklich beweisen, wie wenig sie Interesse am Menschen haben. Es geht rein um Geld, nicht mehr, nicht weniger.

 

 

Quellen: SRF ¦ admin.ch


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