Empfehlungen der UNO für die Umsetzung von Pakt I durch die Schweiz

DMZ - SOZIALES / KULTUR / POLITIK ¦ Walter Fürst ¦

 

Anlässlich seiner 66. Sitzung in Genf hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Schweiz am 21. Oktober 2019 seine Empfehlungen für die Umsetzung des UNO-Paktes I unterbreitet.

Der Ausschuss hat der Schweiz rund 30 Empfehlungen unterbreitet. Sorge bereitet ihm weiterhin die Frage nach der Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.

 

In seinen Empfehlungen betont der Ausschuss insbesondere die Auswirkungen des Klimawandels im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, die Situation der Kinderbetreuung und die Integration älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie behinderter Personen auf dem Arbeitsmarkt. Er empfiehlt der Schweiz die Verabschiedung eines allgemeinen Gesetzes gegen Diskriminierung und die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Weitere Empfehlungen des Ausschusses betreffen vor allem Massnahmen zur Armutsbekämpfung, das Thema Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Integration von Minderheiten.

 

Der Bundesrat wird von den Empfehlungen des Ausschusses demnächst Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen, um deren Umsetzung in der Schweiz sicherzustellen.

Die Überprüfung der Schweiz fand am 1. und 2. Oktober 2019 statt. Eine Delegation von Bund und Kantonen stellte den vierten Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) vor. Die Schweizer Delegation führte einen konstruktiven Dialog mit dem Ausschuss und nahm zu den verschiedenen Fragen der UNO-Expertinnen und  Experten Stellung.

 

In seinen Schlussfolgerungen begrüsste es der Ausschuss, dass die Schweiz in den letzten Jahren mehrere internationale Instrumente ratifiziert hat. Er anerkannte die Verabschiedung und Umsetzung zahlreicher gesetzgeberischer und sonstiger Massnahmen, die zur Verwirklichung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in der Schweiz beigetragen haben. 

 

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I) wurde am 16. Dezember 1966 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Er enthält individuelle Rechtsansprüche für den einzelnen Menschen, Handlungspflichten für die Vertragsstaaten und Zielvorstellungen. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten und überwacht die Umsetzung des UNO-Paktes I in den Mitgliedstaaten. Momentan zählt der Pakt I 170 Vertragsstaaten. Die Schweiz ist am 18. Juni 1992 beigetreten.

 

 

 

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft - http://www.seco.admin.ch                         


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