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Vorschläge zur Entschädigung bei Verspätung - Konsumentenschutz skeptisch

DMZ - WIRTSCHAFT ¦ Patricia Jungo ¦

 

Bei Zugverspätungen oder Ausfall werden die ÖV-Benutzer bis anhin mit einem Sorry-Bonus oder netten Floskeln auf freiwilliger Basis „entschädigt“. Im Gegensatz zu Flugreisen, wo es eine gesetzliche Pflicht zur Entschädigung gibt, ist dies bei Zugfahrten noch nicht der Fall. Der Bund will das nun ändern und ab Mitte 2020 wird bei übermässiger Verzögerung der Reise Geld zurückerstattet werden.

 

Laut Vorschlag werden bei Verspätungen ab einer Stunde mindestens 25 Prozent des Billettpreises zurückerstattet. Kommt es zu mehr als zwei Stunden Verzögerung, ist eine Rückerstattung von mindestens 50 Prozent vorgesehen. Die Passagiere freuen sich, doch nicht alle sehen dies als ideale Lösung und es gibt bereits Kritik. Für Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz, ist der Vorschlag des Bundes «unbrauchbar» Für sie beinhaltet er einige Bestimmungen, die es verhindern, dass eine Vergütung überhaupt möglich ist. Ebenso findet sie die Obergrenze, ab der die Rückvergütung verlangt werden kann, zu hoch festgelegt.

 

So sei eine Vergütung erst bei Billett-Preisen ab 40 Franken vorgesehen. Für die Konsumentenschützerin sollte dieser Betrag aber halbiert werden. Demgegenüber betont die nationale Tariforganisation CH-Direct, an der praktische alle Transportunternehmen beteiligt sind, dass bei einer Senkung des Betrages der administrative Aufwand viel zu gross werde. Helmut Eichhorn findet es grundlegend, dass eine gemeinsame Branchenlösung angestrebt und auch eine einzige Anlaufstelle für die Kunden zur Verfügung gestellt wird. Diese sei dann in der Lage, die Anfragen für die Rückerstattungen zu bearbeiten. Im Vorschlag des Bundes wird das Thema der Nachweisbarkeit offen beschrieben. Demnach soll es genügen, dass ein Passagier die entsprechende Verspätung glaubhaft machen kann. Wie hingegen dies genau aussehen soll, müsse in den Entschädigungsbedingungen der Transportunternehmen festgelegt sein und auch im Einzelfall geprüft werden. Der Bund strebt mit seinem Vorschlag ein einfaches und transparentes System für die Reisenden an.

 

 

Quelle: Srf news


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