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Der Bundesrat will älteren Arbeitslosen entgegenkommen

DMZ - POLITIK ¦ SOZIALES ¦ Patricia Jungo ¦

 

Der Bundesrat will Arbeitslosen, welche nach dem 60. Lebensjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, eine Überbrückungsrente zusichern. Diesbezüglich forderte die linke Seite ein tieferes Alter und die rechte ein höheres. Der Bundesrat blieb jedoch bei seinem Vorschlag und hat am Mittwoch die Botschaft für das Parlament verabschiedet.

 

Das Ziel ist die Verbesserung der sozialen Sicherheit von älteren Arbeitslosen. Vorgesehen ist diese Überbrückungsrente für Personen, die mit 58 Jahren oder später arbeitslos geworden sind und mindestens 20 Jahre lang in die AHV eingezahlt haben. Als weitere Bedingung gilt, dass in den 15 Jahren vor der Aussteuerung während mindestens 10 Jahren ein Minimalerwerbseinkommen von 21‘330 Franken erreicht wurde. Dies kommt 75 Prozent der maximalen AHV-Rente gleich. Nach der Vernehmlassung kam es betreffend des Spielraums von 15 Jahren durch den Bundesrat noch zu einer Änderung. Demzufolge würde der Anspruch auch für Personen bestehen, welche vor der Aussteuerung krank wurden oder Erwerbsunterbrüche hatten.

 

Die Vermögensschwelle blieb unverändert und der Anspruch gilt nur für Personen, die weniger als 100‘000 Franken Vermögen haben (Ehepaare 200‘000 Franken). Das selbstbewohnte Wohneigentum wird dabei nicht angerechnet. Als Einkommen gilt jedoch bei der Berechnung der Ertrag aus Wohneigentum. Die Berechnung der Überbrückungsleistung soll gleich erfolgen wie jene einer Ergänzungsleistung. Die Höhe entspricht dem Unterschied zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Dabei gibt es zwei Abweichungen in Bezug auf die Ergänzungsleistung. Verglichen mit der EL ist der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf 25 Prozent höher angesetzt. Zurzeit sind dies 24‘310 Franken und für Ehepaare 36‘470 Franken. Krankheits- und Behinderungskosten, die bei den Ergänzungsleistungen gesondert vergütet werden, würden damit ebenfalls abgegolten. Die Motivation der Betroffenen, wieder eine Arbeit zu finden, soll möglichst intakt bleiben und deshalb sollen die Überbrückungsleistungen plafoniert werden. Die maximale Rente entspricht dem Dreifachen des Betrags für den allgemeinen Lebensbedarf bei den EL.

 

Für alleinstehende Personen sind dies 58‘350 Franken und bei Ehepaaren 87‘525 Franken. Beim Betrachten der Zahlen vom vergangenen Jahr stellt sich heraus, dass durchschnittlich etwa 2600 Personen pro Jahr im Alter von 60 und mehr Jahren ausgesteuert wurden. Dies lässt den Bundesrat davon ausgehen, dass nach der Einführungsphase etwa 4400 Personen jährlich Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Dies bedeutet für das Jahr 2021 Kosten von 30 Millionen Franken. Diese werden in den Folgejahren steigen und im Jahr 2030 etwa 230 Millionen Franken ausmachen. Der Bundesrat schreibt, dass auf der anderen Seite mit Einsparungen bei den EL von zu Beginn 20 Millionen und später mehr als 30 Millionen Franken pro Jahr gerechnet werden könnte. Der Bund ist für die Finanzierung der Überbrückungsleistungen zuständig und die Einsparungen bei den EL gehen zu fünf Achteln an den Bund, zu drei Achteln an die Kantone. Ebenso betont der Bundesrat, Kantone und Gemeinden würden zudem von Einsparungen bei der Sozialhilfe profitieren. Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie räumt die Zweifel aus dem Weg, wonach sich ältere Arbeitslose so weniger um eine Integration in den Arbeitsmarkt bemühen würden oder die Arbeitgeber ältere Mitarbeitende vermehrt entlassen und in die Überbrückungsrente abschieben könnten.

 

Die Überbrückungsrente gehört zum Massnahmenpaket zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Die Sozialpartner und der Bundesrat hatten sich darauf geeinigt mit dem Ziel, dass so viele Arbeitskräfte wie möglich im Inland von den Schweizer Unternehmen eingestellt würden. Der Bundesrat bezeichnete dies anlässlich der Präsentation der Vorschläge auch als Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung die Personenfreizügigkeit mit der EU weiterhin mittragen würde. Auch in der Botschaft zur Begrenzungsinitiative kam die Überbrückungsrente zur Sprache. Dass ältere Menschen mit immer mehr Problemen bei der Stellensuche konfrontiert werden, ist eine Tatsache. Die Zahlen betreffend die Sozialhilfequote bei den 60- bis 64-Jährigen sind ebenfalls klar; sie sind von 2011 bis 2017 um 47 Prozent gestiegen. Dies ist weit mehr als in den anderen Altersgruppen. Die Betroffenen sind oft gezwungen, ihr Vermögen aufzubrauchen, einen ihre AHV-Rente vorzubeziehen und sogar ihre Altersguthaben aus der zweiten oder dritten Säule anzutasten, bevor sie Sozialhilfe bekommen. Das Ziel der Überbrückungsleistungen ist es, genau das zu verhindern. Der Vorschlag wurde in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. SVP, GLP und BDP lehnen die Überbrückungsleistungen ab.

 

 

Quellen: bluewin news/srf news


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