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DNA-Analysen in Strafverfahren: Administrative Anpassungen

DMZ - WISSENSCHAFT & FORSCHUNG ¦

 

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat einen Bericht zur "DNA-Analyse in Strafverfahren" verfasst und Empfehlungen zur derzeitigen Praxis abgegeben. In der Sitzung vom 23. Oktober 2019 hat der Bundesrat die Empfehlungen zu administrativen Anpassungen zur Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundesrat bis Ende 2020 konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen vorlegen.

 

Der Bericht der GPK-S handelt zum einen von der Angemessenheit und Zweckmässigkeit von DNA-Analysen in Strafverfahren nach verschiedenen Deliktarten und möglichen kantonalen Unterschieden. Zum andern geht es um die von fedpol verwaltete DNA-Datenbank und die Aufsicht von fedpol über die vom Bund anerkannten DNA-Analyselabors. Die GPK-S hat vier Empfehlungen abgegeben. Der Bundesrat hält fest, dass die Empfehlungen keine Anliegen enthalten, die in die laufende Teilrevision des DNA-Profil-Gesetzes aufzunehmen wären. Die erste Empfehlung betrachtet er als erfüllt, die drei weiteren nimmt er im Grundsatz an.

 

Empfehlung 1: Harmonisierung der kantonalen Praxis

Die GPK-S erachtet es als nicht befriedigend, dass es kantonale Unterschiede in der Anwendungspraxis zur Entnahme und Analyse von DNA in Strafverfahren gibt. Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Zuge der Anpassung der Strafprozessordnung die Rahmenbedingungen für die Anwendungspraxis präzisiert werden, wodurch den Zielen, die mit der Empfehlung verfolgt werden, entsprochen werde. Der Bundesrat hat den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung am 28. August 2019 in die Vernehmlassung geschickt.

 

Empfehlung 2: Auftrag des EJPD an die Koordinationsstelle

Die GPK-S wünscht, dass der Auftrag des EJPD an die Koordinationsstelle periodisch überprüft und gegebenenfalls neu beurteilt beziehungsweise ausgeschrieben wird. Der Bundesrat unterstützt diese Empfehlung und sieht vor, die Periodizität und die Beurteilungskriterien bei der Überprüfung der Koordinationsstelle neu ausdrücklich zu regeln. Er ist jedoch der Ansicht, dass die Vergabe von Aufträgen zwischen zwei Behörden nicht unter das öffentliche Beschaffungsrecht fällt. Mit dem Institut für Rechtsmedizin Zürich als Koordinationsstelle sind diese Voraussetzungen erfüllt.

 

Empfehlung 3: Unabhängigkeit der Koordinationsstelle

Die Koordinationsstelle (KST) hat die Vertretung der Interessen der DNA-Analyselabors gegenüber dem Bund wahrzunehmen. Da die KST einerseits den operativen Betrieb der DNA-Datenbank im Auftrag des Bundes und andererseits die Interessen der DNA-Analyselabore unabhängig dem Bund gegenüber vertreten soll, stellt die GPK in Frage, ob mit dieser Konstellation die Unabhängigkeit der KST gewährleistet sei. Der Bundesrat nimmt den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Punkt auf.

 

Empfehlung 4: Unabhängigkeit der Aufsicht über DNA-Analyselabors

Die GPK-S bemängelt, dass fedpol den Grossteil der Aufsichtsaufgaben an die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) delegiert habe, denn einerseits seien die SAS und die von ihr eingesetzten Fachexperten nicht unabhängig und andererseits würden die Aufsicht und die Akkreditierung verschiedene Zwecke verfolgen. Diese Meinung wird vom Bundesrat nicht vollumfänglich geteilt. Als nationale Akkreditierungsbehörde ist die SAS den für sie geltenden internationalen Vorgaben verpflichtet. Hinsichtlich der Respektierung dieser Vorgaben und der für ihre Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kompetenzen wird die SAS auf internationaler Ebene periodisch überprüft. Daher kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Kritik an der SAS in Bezug auf eine mangelnde Unabhängigkeit hinsichtlich ihrer fachlichen Beurteilung unbegründet ist. Dagegen teilt der Bundesrat die Ansicht der GPK-S, dass die Aufsichtsaufgabe von fedpol, der Umfang der an die SAS delegierten Aufgaben sowie der Umfang der administrativen Auflagen an die DNA-Analyselabors zu überprüfen sind.

Das EJPD wird beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2020 den Entwurf für eine Anpassung der DNA-Profil-Verordnung zu unterbreiten, mit der die Empfehlungen 2 bis 4 umgesetzt werden.

 

Die Abteilung biometrische Identifikation (BiomID)

Die fedpol angegliederte Abteilung Biometrische Identifikation (BiomID) ist das nationale Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die Personen- und Spurenidentifikation auf der Grundlage biometrischer Daten. Zur Identifikation können verschiedene biometrische Daten genutzt werden, unter anderem DNA-Profile. BiomID bearbeitet diese Daten in einem 24/7-Betrieb mit Hilfe der DNA-Datenbank CODIS und ermöglicht so die Identifikation von lebenden und toten Personen sowie das Erkennen von Tatzusammenhängen. BiomID ist auch für die Aufsicht der DNA-Labors und das Qualitätsmanagement verantwortlich.

 

 

 

Quelle: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html                         


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