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Kein Kostenanstieg bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung

DMZ - WISSENSCHAFT / FORSCHUNG ¦

 

Die Ausgaben des Bundes für die Öffentlichkeitsarbeit sind stabil. Der Aufwand für Beratung und Auftragsforschung ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Das zeigt ein Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 in Erfüllung des Postulates Müller (17.3850) verabschiedet hat.

Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes hat sich in den letzten zehn Jahren stark verändert.

 

Die Onlinepräsenz wurde ausgebaut, die Zahl der Informationskanäle hat zugenommen. Trotz dieser Herausforderungen sind die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit kaum gestiegen: Der Bund gibt dafür seit 2009 jährlich rund 80 Millionen Franken aus. Das geht aus einem Bericht hervor, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulates 17.3850, «Kostensteigerung bei Öffentlichkeitsarbeit und Beratung bremsen» (Nationalrat Leo Müller, CVP LU) verabschiedet hat.

Die 80 Millionen Franken umfassen etwa die Personal- und Sachkosten für die Information von Medien, Bürgerinnen und Bürgern, die Betriebskosten für das Medienzentrum beim Bundeshaus, die Broschüren und Onlineangebote zu den Institutionen und Abstimmungen des Bundes, die Übersetzungskosten in drei Amtssprachen und das Informationsangebot für Menschen mit Behinderungen. Dass die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit trotz neuer Aufgaben stabil geblieben sind, erklärt der Bericht unter anderem mit Verzichtsplanungen und dem Abbau des Informationsangebotes in gedruckter Form.

 

Deutliche Senkung der Beratungskosten

Deutlich gesunken sind in den letzten zehn Jahren die Ausgaben des Bundes für externe Beratung: von 252 Millionen Franken im Jahr 2009 auf 182 Millionen im Jahr 2018. Dieser Betrag schliesst die Kosten für Gutachten, Expertisen, Studien und Entschädigungen für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen ein. Die markante Senkung der Beratungskosten ist teils auf einen zurückhaltenden Mitteleinsatz, teils auf eine Querschnittskürzung des Parlamentes im Voranschlag 2017 sowie auf die Umsetzung der Motion 16.3399 Bigler zurückzuführen. Zwischen den Kosten der Öffentlichkeitsarbeit und der externen Beratung bestehen geringfügige Überschneidungen; in den letzten 10 Jahren wurde im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit jeweils ein einstelliger Millionenbetrag für Beratung aufgewendet (2018: 2 Mio. CHF).

Der Bundesrat interpretiert die stabilen Kosten der Öffentlichkeitsarbeit und die gesunkenen Beratungskosten als Zeichen, dass die Verwaltung in diesen Bereichen kostenbewusst agiert. Ihre Strukturen werden weiterhin regelmässig überprüft, die damit verbundenen Kosten jedes Jahr in der Staatsrechnung gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.

 

 

 

Quelle: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html                         


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