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Breitere Verwendung der AHV-Nummer für effizientere Verwaltungsabläufe

 Bildquelle: Eidgenössische Ausgleichskasse EAK - Der Bundesrat admin.ch
Bildquelle: Eidgenössische Ausgleichskasse EAK - Der Bundesrat admin.ch

DMZ - POLITIK / GESELLSCHAFT ¦

 

Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Er hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Neu sollen Behörden generell die AHVN verwenden dürfen. Strikte Regelungen stellen sicher, dass der Datenschutz und die Informationssicherheit gewährleistet sind. In der Vernehmlassung sprach sich eine deutliche Mehrheit für die Gesetzesänderung aus.

 

Der Bundesrat will dem Anliegen von Bund, Kantonen und Gemeinden entgegenkommen, welche die AHV-Nummer bei ihrer Verwaltungsarbeit vermehrt verwenden wollen. Er hat eine Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie sieht vor, dass Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben neu generell die AHV-Nummer verwenden dürfen. Institutionen ohne Behördencharakter, denen die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde, sollen diese nur verwenden dürfen, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt.

 

Kostengünstigere, effizientere Verwaltungsabläufe dank AHV-Nummer

Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator erlaubt es, Personenattribute wie Familienname, Vorname, oder Zivilstand automatisch, rasch und genau zu aktualisieren. Bei der Bearbeitung von Datensätzen wird der Verwaltungsaufwand gesenkt. Denn es muss nur ein Identifikationsmerkmal verwendet werden, um zum Beispiel bei gleichem Namen und Vornamen oder bei Namen mit unterschiedlicher Schreibweise den richtigen Datensatz zu bearbeiten. Zudem werden kostenintensive Arbeiten zur Behebung von Verwechslungen und unangenehme Konsequenzen für Betroffene vermieden.

 

Wirksame Massnahmen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit

Auch mit einer breiteren Verwendung der AHV-Nummer bleiben die Informationssysteme von Bund, Kantonen, Gemeinden oder anderen, spezialgesetzlich ermächtigten Nutzern sicher. Wer befugt ist, die AHV-Nummer zu verwenden, muss den Datenschutz und die Informationssicherheit garantieren. Der Zugang zu den Datenbanken muss optimal gesichert werden (insbesondere Begrenzung und Authentifizierung der zugreifenden Personen, sichere Datenübertragung, Verschlüsselung, Virenschutz und Firewalls). Wichtige Abläufe innerhalb der Informatiksysteme müssen aufgezeichnet und ausgewertet werden.

Die Gesetzesänderung führt nicht dazu, dass Daten aus unterschiedlichen Datenbanken häufiger miteinander verknüpft werden als bisher, denn die strikten gesetzlichen Bedingungen dafür bleiben unverändert.

 

Die anonyme AHV-Nummer wird bereits intensiv eingesetzt

Die AHV-Nummer wird heute insbesondere in den Sozialversicherungen als Personenidentifikator verwendet. Sie darf auch ausserhalb der Sozialversicherungen eingesetzt werden, wenn dafür eine explizite gesetzliche Grundlage des Bundes, Kantons oder der Gemeinde besteht. Diese muss für den einzelnen Anwendungsbereich konkret festhalten, wer die AHV-Nummer für welchen Zweck einsetzen darf. Die Verwendung der AHV-Nummer muss der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule gemeldet werden. Seit der Einführung der heutigen, dreizehnstelligen AHV-Nummer im Jahr 2008 hat ihre Verwendung ausserhalb der Sozialversicherungen in diesem Rahmen bereits stark zugenommen.

Die AHV-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die – im Gegensatz zur früheren AHV-Nummer – keinerlei Informationen über die Person enthält. Sie wird nach dem Zufallsprinzip generiert, existiert genau einmal und bleibt lebenslang unverändert.

 

 

 

Quellen: Bundesamt für Sozialversicherungen - http://www.bsv.admin.ch ¦ Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html   


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