Ergänzungsleistungen für Millionäre?

DMZ - SOZIALES ¦

 

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die EL zum sozialen Fundament unseres Staates.

 

Seit den Sechzigerjahren gibt es die Ergänzungsleistungen (EL): Wenn AHV- oder IV-Rente nicht zum Leben reichen, sollten die neu eingeführten EL die Existenz sichern. So kam es auch vor, dass sogar Millionäre Ergänzungsleistungen erhielten. Die meisten Leute haben sich nach Bekanntgabe durch Medien in den letzten Jahren immer wieder die Augen gerieben: Ergänzungsleistungen für Vermögende? Das widerspricht wohl jedem Gerechtigkeitsempfinden. Die EL soll die Existenz armer Rentner sichern, jedoch die Existenz eines Millionärs muss nicht gesichert werden. Eigentlich sollten also vermögende Personen vom Anspruch auf EL ausgenommen werden. 

 

Gerechtigkeit ist auch hier nicht für alle das Selbe

Natürlich finden dies betroffene Rentner nicht gerecht, dass sie ihr Vermögen zuerst bis auf 100’000 Franken aufbrauchen müssten, bevor sie Ergänzungsleistungen bekämen. Weil die Ausgaben für die EL ab 1999 richtiggehend explodierten, will das Parlament deshalb zu Sparzwecken eine Vermögensgrenze ab 100’000 Franken einführen, dass "vermögende" Rentner keinen Anspruch auf EL mehr haben.

 

Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) zielt auf den Erhalt des Leistungsniveaus, die stärkere Berücksichtigung des Vermögens und die Verringerung der Schwelleneffekte. Am 22. März 2019 hat das Parlament die Reform verabschiedet. Das Referendum wurde nicht ergriffen, so dass der Bundesrat die Reform in Kraft setzen kann, voraussichtlich auf 2021 hin.

 

Die wichtigsten Massnahmen der Reform:

  • Anhebung der Mietzinsmaxima
  • Stärkere Berücksichtigung des Vermögens
    • Einführung Eintrittsschwelle
    • Einführung Rückerstattungspflicht
    • Senkung Vermögenfreibeträge
  • Neue Regelung für den Lebensbedarf von Kindern
  • Anrechnung von 80 % des Einkommens des Ehegatten
  • Krankenversicherungsprämie: tatsächliche Ausgaben
  • Anpassung der EL-Berechnung für Personen im Heim
  • EL-Mindestbetrag wird gesenkt
  • Massnahme in der 2. Säule für ältere Arbeitslose

Finanzielle Auswirkungen der EL-Reform

Die Reform bringt sowohl zusätzliche Ausgaben als auch Einsparungen. Insgesamt wird jedoch eine Senkung der EL-Ausgaben von 401 Millionen Franken im Jahr 2030 erwartet. Für den Bund sind Mehrkosten von 28 Millionen Franken geplant, für die Kantone Einsparungen von 429 Millionen Franken.

Die Reform soll voraussichtlich 2021 in Kraft treten. Der Bundesrat wird das Datum festlegen. Für Personen, die dann bereits EL beziehen, wird eine Übergangsfrist gelten: Falls die Reform bei ihnen zu tieferen EL führt, behalten sie während drei Jahren die bisherigen Ansprüche. Erst danach erfolgt die Anpassung an das neue Recht.

 

Das Vermögen kann nicht "gerettet" werden

Damit Vermögende dieser Reform entgehen können, versuchen diese auch u.A. deshalb, ihr Vermögen frühzeitig den Nachkommen zu übergeben, um im Alter genügend arm zu sein für Ergänzungsleistungen. Aber das funktioniert nicht. Die dritte Säule ist für die Altersvorsorge da, nicht für die Erben.

 

 

Quellen: ch.ch ¦ admin.ch ¦ AHV/IV ¦ bsv.admin.ch ¦ Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Eidgenössisches Departement des Innern - http://www.edi.admin.ch ¦ Bundesamt für Sozialversicherungen - http://www.bsv.admin.ch                         


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