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Umfrage: Darf man Sterbende im TV zeigen?

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ David Aebischer ¦

UMFRAGE

 

Das SRF 1 zeigte die Sendung «Mona mittendrin» mit der Thurgauerin Mona Vetsch. Ein Mann stirbt in der Sendung vor laufender Kamera. Eine Geschichte, die betroffen macht und dafür sorgt, dass man sich schlecht fühlt.

Der Blick und andere Zeitungen stossen sich daran, dass man so etwas zeigt, aber greifen das Thema auf und bearbeiten es selbst zum Reisser, indem sie gar den Verstorbenen identifizieren und bekanntgeben. Hier ist klar, da geht es nur um Geschichten, nicht um Menschenleben.

 

Ich habe diese Sendung nicht angeschaut, es wäre mir auch nicht möglich gewesen. Es lässt sich schlicht nicht meinem Anstand, meinem Verständnis und Gewissen vereinbaren.

 

Darf man das?

Die Frage scheint schnell beantwortet zu sein, wenn man sich in die Situation versetzt, selber eine sterbende Person zu sein. Möchte man da ein Publikum dabei haben, dass live dabei zusehen kann? Gaffer? Eine Antwort scheint überflüssig.

 

 

Umfrage

Liebe Leserinnen und Leser. Wie sehen Sie diese Diskussion? Darf man jemandem öffentlich beim Sterben zusehen, bzw. dürfen Medien dieses "Angebot" quasi schaffen?


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Kommentare: 5
  • #1

    Angela (Freitag, 15 November 2019 12:06)

    Das finde ich uneträglich!!!

  • #2

    Bea (Freitag, 15 November 2019 14:11)

    Das sollte man wirklich nicht tun.

  • #3

    Lucia (Freitag, 15 November 2019 17:33)

    Ohne Einverständnis der Angehörigen hätte man diese Sequenzen nicht so zeigen dürfen. Ihre Autorisation wäre wichtig gewesen. Denn jeder Todesfall ist etwas Privates, Intimes. Er bewegt, schockiert, berührt. Die Würde des Menschen und der Schutz der Identität sollten gewahrt werden. Entscheidend ist zudem, dass der Respekt vor dem Verstorbenen und vor der Trauer der Hinterbliebenen den wichtigsten Raum einnimmt. Ansonsten wird es pietätlos.

  • #4

    Egon (Freitag, 15 November 2019 19:33)

    Kommt drauf an. Darf man Lebende zeigen? Dann darf man auch Sterbende zeigen. Oder Tote. Das ist eine reine Kopfgeschichte. Der Tod gehört zum Leben dazu.

  • #5

    Lucia (Sonntag, 17 November 2019 12:03)

    Das traurige Ereignis hier war zwar nicht vorhersehbar und ist Alltag der Experten vor Ort. Die Ausstrahlung dieser Sequenzen hätte man jedoch ausblenden oder nur verbal komprimiert äussern können. Denn es handelt sich letztlich um eine geplante Fernseh-Produktion. Zumal die Autorisation der Angehörigen offenbar fehlte. Und auch Sterbende und Verstorbene ein Recht auf Respektierung ihrer Privatsphäre haben. Auch wenn die Meinungen zu diesem Fall divergieren: Mich würde - nebst der moralischen und ethischen Komponente - die rechtliche Seite in Bezug auf einen Verstorbenen interessieren: Persönlichkeitsrecht, Datenschutz (siehe Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, EDÖB), Pressekodex.. Eine Veröffentlichung von Bildern und Statements einer (lebenden) Person benötigt in der Regel eine Autorisation, das Recht am eigenen Bild. (Bei öffentlichen Veranstaltungen gibt es Ausnahmen). Wie verhält es sich bei einem Verstorbenen respektive bei einem Menschen im Sterbeprozess? Speziell auch in dieser intimen und tragischen Situation hier?