· 

Bestattet Deutschland in Schweizer Bergluft?

Sinnbild.  Cessna 206H Stationair 2 (July 2005, US registration N191ME).  Quelle: Wikimedia, Adrian Pingstone, public domain.
Sinnbild. Cessna 206H Stationair 2 (July 2005, US registration N191ME). Quelle: Wikimedia, Adrian Pingstone, public domain.

DMZ - GESELLSCHAFT / LEBEN ¦ Marco Perroulaz

 

Weil in Deutschland mit Ausnahme von Auslandbestattungen eine Friedhofspflicht gilt, haben sich Deutsche Bestatter ein florierendes Geschäftsmodell gebastelt, wie die ›Sonntagszeitung‹ mit Berufung auf ein Interview der ›Süddeutschen Zeitung‹ berichtet.

 

Der interviewte Bestatter aus Bayern, Peter Kramer, ist nur einer von mehreren Bestattern, die sich ihr Privatflugzeug und mindestens zweimal monatlich ihre Alpenrundflüge auf diese Weise finanzieren. Beladen wird die Deutsche Cessna jeweils mit bis zu zehn Urnen zu 400 Euro das Stück.

 

Das Ausbringen von Kremationsasche über den Schweizer Alpen ist verwerflich, weil diese auf Wanderer und mit dem Wind bis in bewohnte Gegenden rieseln dürfte. Und es ist illegal. Darum wollen die Behörden nun endlich dagegen vorgehen, nachdem wohl nicht nur Kramer dieses Geschäft mit der pietätlosen Entsorgung seit fünfzehn Jahren betreibt. In dieser Zeit dürfte er mehrere hundert Kilo Asche durch das Pilotenfenster geschüttet haben und er ist bloss einer von »einer Reihe anderer Bestatter« mit demselben Geschäftsmodell. Auf Seite der Bestatter glaubt man indes dem Bericht zufolge an dessen Rechtmässigkeit und sieht wohl nicht ein, warum das Nachbarland das gewinnträchtige Vorgehen nicht tolerieren sollte.

 

Allerdings muss der sprichwörtliche Ball wohl weitergespielt werden. Die Bestatter berufen sich nämlich gemäss Recherche der ›Sonntagszeitung‹ auf einen Schriftwechsel mit dem BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt), welches diese offenbar 2008 - über die allgemeinen Naturschutzgesetze hinweg - wissen liess, dass das »nicht selten praktizierte Verstreuen von Asche eines verstorbenen Menschen aus einem Luftfahrzeug« über schweizerischem Hoheitsgebiet grundsätzlich gestattet sei, wenn man sich über unbewohntem Gebiet befinde und nicht gleich die ganze Urne abwerfe.

Wenn eine Hand nicht weiss, was die andere tut.

 

Ob Kramer von seinen Berufskollegen unter Druck gesetzt wird? Angesichts der Tatsache, dass diese ›Luftbestattung‹ entgegen der gewohnten Vorgehensweise illegal ist und eine Busse daraus resultieren könnte, distanziert sich Kramer plötzlich davon und lässt, ganz im Gegensatz zum erst wenige Tage alten Interview verlauten, er fliege seit zwei Jahren nicht mehr in die Schweiz. Das aber dürfte via Flugsicherung Skyguide relativ leicht zu überprüfen sein.


Meistgelesener Artikel

Jeden Montag wird jeweils aktuell der meistgelesene Artikel unserer Leserinnen und Leser der letzten Woche bekanntgegeben.


Unterstützung

Damit wir unabhängig bleiben, Partei für Vergessene ergreifen und für soziale Gerechtigkeit kämpfen können, brauchen wir Sie.


Mein Mittelland

Menschen zeigen ihr ganz persönliches Mittelland. Wer gerne sein Mittelland zeigen möchte, kann dies hier tun
->
Mein Mittelland



Ausflugstipps

In unregelmässigen Abständen präsentieren die Macherinnen und Macher der Mittelländischen ihre ganz persönlichen Auflugsstipps. 


Rezepte

Wir präsentieren wichtige Tipps und tolle Rezepte. Lassen Sie sich von unseren leckeren Rezepten zum Nachkochen inspirieren.


Persönlich - Interviews

"Persönlich - die anderen Fragen" so heisst unsere Rubrik mit den spannendsten Interviews mit Künstlerinnen und Künstlern.


Inhalte von Powr.io werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell und Marketing), um den Cookie-Richtlinien von Powr.io zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Powr.io-Datenschutzerklärung.