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Weiterentwicklung der Armee

DMZ - POLITIK ¦

 

Das Reformprojekt «Weiterentwicklung der Armee» steht zurzeit in seiner Umsetzung. Dabei müssen verschiedene Verordnungen angepasst oder erlassen werden. In seiner Sitzung vom 20. November hat der Bundesrat ein weiteres Paket Verordnungen verabschiedet. Sie treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Die WEA hat eine kleinere, aber flexiblere und besser ausgerüstete Armee zum Ziel. Ihre Umsetzung begann am 1. Januar 2018 und dauert rund fünf Jahre. Die WEA läuft insgesamt gemäss Plan, wie der Bundesrat in seinem Bericht im vergangenen Juni festgestellt hat. Für die Umsetzung des revidierten Militärgesetzes (MG) ist eine Reihe von Verordnungen zu revidieren. Einige dieser Verordnungen hat der Bundesrat bereits angepasst. Weitere Revisionen hat der Bundesrat nun verabschiedet und auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Im Laufe der Umsetzung werden noch zusätzliche Verordnungsrevisionen folgen.

 

Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln: Die Begrifflichkeiten der für die Beurteilung der Gesuche und die Entscheide zuständigen Organe werden an die mit der Weiterentwicklung der Armee eingeführten Namensgebung angepasst. Dies soll künftig Missverständnisse auf Seiten der Gesuchstellenden verhindern.

Dabei schafft der Bundesrat auch die sehr hohen Anforderungen an Haftpflichtversicherung ab, die bisher für die Beanspruchung von Luftfahrzeugen gegolten haben. Diese Anforderungen hatten es kleineren Organisationen oder Einzelpersonen faktisch verunmöglicht, Unterstützungsleistungen zu beantragen, obwohl sie die übrigen Voraussetzungen dafür erfüllt hätten. Zum Beispiel ist es einem Bergbauern, der auf einen notfallmässigen Wassertransport für seine Kühe auf der Alp angewiesen ist, aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit kaum möglich und nicht zumutbar, innerhalb von nützlicher Frist eine Haftpflichtversicherung für den eingesetzten Armeehelikopter abzuschliessen.

 

Zudem werden Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Beseitigung ziviler Kampfmittel, der Grossbrandbekämpfung aus der Luft im überbauten Gebiet sowie der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung gemäss Nachrichtendienstgesetz ausdrücklich in der Verordnung genannt und geregelt. Dies deckt ein wachsendes Bedürfnis der zivilen Behörden. Dabei können diese Leistungen im dringlichen Verfahren beschlossen werden, was insbesondere den knappen Zeitverhältnissen bei solchen Ereignissen geschuldet ist.

Verordnung über die vordienstliche Ausbildung: Mit dieser Revision werden vordienstlichen Ausbildungskurse den aktuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten angepasst. Insbesondere sind solche Ausbildungskurse neu auch im Bereich Cyber geplant. Die Verantwortung bezüglich der Zielfestlegung, der Planung und der Steuerung werden gemäss der Revision konsequent über den entsprechenden Lehrverband geführt. Auch der Finanzprozess wurde überprüft und angepasst. In diesem Kontext müssen gewisse Begriffe aktualisiert und angepasst werden.

 

Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit in den militärischen Gesellschaften und Dachverbänden: Die Zielfestlegung, die Planung und die Steuerung der vordienstlichen Ausbildung führt neu konsequent vom Kommando Ausbildung über die direktunterstellen Organisationseinheiten zu den vom Bund anerkannten militärischen Gesellschaften und Dachverbänden. Zudem mussten die Namen von diversen Organisationseinheiten angepasst werden.

Verordnung über die Strukturen der Armee: Mit dieser Revision wird insbesondere ein Personal-Pool geschaffen. In diesem Anwärtergefäss können Angehörige der Armee, die während ihrer Aus- und Weiterbildung einen Vorschlag für eine noch höhere Aus- und Weiterbildung erhalten haben, personaladministrativ betreut werden. Bisher mussten diese Armeeangehörigen mehrmals umgeteilt werden.

 

 

 

Quellen: Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html ¦ Generalsekretariat VBS - https://www.vbs.admin.ch/ ¦ Gruppe Verteidigung - http://www.vtg.admin.ch                         


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