Freiburg im Üechtland - Bei Kontrollen auf Baustellen wurden mehrere Verstösse festgestellt

Police cantonale Fribourg - gros plan badge © 2018 Police cantonale Fribourg
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DMZ - GESETZ / RECHT ¦

 

Anfangs November haben die Kantonspolizei Freiburg, Baustelleninspektorat Freiburg und das Amt für den Arbeitsmarkt (AMA) in La Tour-de-Trême und Freiburg mehrere Kontrollen auf Baustellen von Wohngebäuden durchgeführt. Es wurden über hundert Arbeiter kontrolliert, mehrere von ihnen verstiessen gegen das Gesetz. Die Anzeigen werden den zuständigen Behörden zugestellt.

 

Anfang November 2019, hat die Kantonspolizei Freiburg und die Inspektion im Bereich Schwarzarbeit, bestehend aus Inspektoren des Baustelleninspektorats Freiburg und des Amtes für den Arbeitsmarkt (AMA), Einheit, die vom Staat beauftragt wurde, auf Baustellen von Gebäuden in La Tour-de-Trême und Freiburg, koordinierte Kontrollen im Bauwesen und in der Reinigungsbranche durchgeführt.

Am Montag, 4. November 2019, wurde eine Baustelle von drei Gebäuden, mit Standort in La Tour-de-Trême, inspiziert. Aus 12 Unternehmen wurden 43 Personen kontrolliert. Ein 24-jähriger Staatsangehöriger von Kosovo, befand sich unter illegalem Aufenthalt und arbeitete ohne Erlaubnis. Nach Abschluss der polizeilichen Massnahmen wurde ihm vom Amt für Bevölkerung und Migration eine Einreisesperre in die Schweiz zugestellt. Der Betroffene und sein Arbeitgeber werden bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.

 

In der darauffolgenden Woche, am 12. November 2019, wurde eine weitere Kontrolle, auf der Baustelle eines Gebäudes in Freiburg, durchgeführt. 67 Arbeiter wurden kontrolliert, wovon drei sich bei der Ankunft der Intervenierenden versteckt haben. 60 von ihnen wurden vor Ort von den Baustelleninspektoren einvernommen. Vier Staatsangehörige aus Kosovo, unter illegalem Aufenthalt, wurden angehalten und für das weitere Verfahren auf den Polizeiposten gebracht. Gegen zwei von ihnen, 20 Jahre alt, wurde eine Einreisesperre in die Schweiz verhängt, bevor sie wieder auf freien Fuss gesetzt wurden. Der Dritte, 23 Jahre alt, wurde hinsichtlich seiner Ausschaffung, in einem Gefängnis in Administrativhaft genommen. Der Letzte, 24 Jahre alt, war wegen einer Freiheitsstrafe ausgeschrieben, und wurde zwecks Verbüssung der Strafe inhaftiert. Er wird anschliessend an diese in sein Herkunftsland ausgeschafft werden.

 

Die von den Inspektoren des Inspektorats für die Bekämpfung der Schwarzarbeit durchgeführten Einvernahmen, haben mehrere vermutete Verstösse aufgedeckt, die vor allem im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Pflichten des Ausländerrechts, der Sozialversicherungen und der Quellenbesteuerung waren. Von allen kontrollierten Arbeitern sind 21 Gegenstand von Ermittlungen, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Identifizierung der verschiedenen beteiligten Arbeitnehmer

stehen. Die Akten wurden den zuständigen Instanzen für das weitere Verfahren übergeben.

 

 

Quelle: Kantonspolizei Freiburg


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