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Höhere Tagespauschalen für das Frauenhaus Aargau-Solothurn  

DMZ - SOZIALES ¦

 

Der Kanton Solothurn hat die Zusammenarbeit mit der Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn unter Auflagen bis Ende 2020 verlängert. Gleichzeitig wurde die Finanzierung überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung hat der Regierungsrat entschieden, die Tagespauschalen für nächstes Jahr zu erhöhen. 

 

Im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention hat der Kanton Solothurn die Finanzierung des Frauenhauses Aargau-Solothurn überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass mit den bisher geleisteten Pauschalen der Betrieb des Frauenhauses nicht mehr kostendeckend geführt werden kann. Der Kanton hat deshalb für das Jahr 2020 mit der Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn Verhandlungen über neue, höhere Tagespauschalen geführt. Diese hat der Regierungsrat anfangs Dezember genehmigt. Gleichzeitig verlangt er aber, dass die Stiftung Frauenhaus Aargau- Solothurn konkrete Schritte zur Kostenreduktion vornimmt. Einerseits sollen durch Einsparungen beim Overhead der Geschäftsstelle der Stiftung und andererseits durch eine Reduktion des Liegenschaftsbestands Kosten eingespart werden. 

 

Einheitliche Pauschalen für Frauen und Kinder  Für Frauen und Kinder gelten neu einheitliche Tagespauschalen. Bisher wurden die Leistungen des Frauenhauses Aargau – Solothurn pro Tag mit CHF 307.00 für Frauen und für jedes Kind mit CHF 146.00 vergütet. Neu wird eine einheitliche Pauschale von CHF 290.00 pro Tag festgelegt.  

 

Der Kanton Solothurn hat sich dabei an Tarifsystemen anderer Schutzunterkünfte orientiert. Das Frauenhaus Aargau-Solothurn erhält neu pro belegtes Bett eine Abgeltung. Die Erfahrung zeigt, dass im Frauenhaus Aargau-Solothurn ungefähr gleich viele Frauen wie Kinder betreut werden. Mit der Erhöhung der Tagespauschalen kann der Betrieb des Frauenhauses Aargau-Solothurn weiter 

gesichert werden.  

 

Weitere Informationen 

Die Kantone sind verpflichtet, Schutzangebote für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, zur Verfügung zu stellen. Die Stiftung Frauenhaus Aargau-Solothurn führt im Auftrag der Kantone Aargau und Solothurn seit über zehn Jahren eine Schutzunterkunft. Dort finden Frauen, ihre Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Obdach, Beratung und 

Betreuung. 

 

Der Betrieb des Frauenhauses Aargau-Solothurn befindet sich seit einiger Zeit in einer Phase der Umstrukturierung. Ende 2018 ist der Leistungsauftrag mit dem Kanton Solothurn ausgelaufen. Zur Stabilisierung der Situation wurde die Leistungsvereinbarung seither mehrmals unverändert verlängert. Zuletzt erfolgte im September 2019 eine Verlängerung der Leistungsvereinbarung bis Ende 2020. 

Diese befristete Leistungsvereinbarung wurde mit Auflagen verknüpft. Es wurde festgestellt, dass von Seiten der Stiftung für eine nachhaltige Betriebssicherung noch betriebswirtschaftliche Optimierungen notwendig sind. 

 

 

Quelle: Kanton Solothurn


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