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Neues System zur Bearbeitung von Verdachtsmeldungen bei Geldwäscherei

DMZ - GESETZ / RECHT / POLITIK ¦

 

Seit ihrer Schaffung 1998 benutzt die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) von fedpol das gleiche Datenverarbeitungssystem. Verdachtsmeldungen zu Geldwäscherei-verdächtigen Vorgängen oder Terrorismusfinanzierung werden der Meldestelle von den Finanzintermediären noch immer per Fax und/oder Post zugestellt. Diese Funktionsweise wird den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Um die Daten zu speichern, zu prüfen und effizient zu bearbeiten, erhält die MROS ab 2020 ein neues Informationssystem. Der Bundesrat hat am 27. November 2019 die Anpassungen an den entsprechenden Rechtsgrundlagen gutgeheissen.

 

Das aktuelle Informationssystem der MROS wurde EJPD-intern entwickelt und erlaubt nur die Erfassung und Abfrage von Daten. Eine rasche Auswertung ist in diesem System nicht möglich. Zudem erfolgt die Informationserfassung manuell durch die Mitarbeitenden, was viel Zeit in Anspruch nimmt. Um diese Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und die Praxis internationalen Standards anzupassen, hat fedpol ein Abkommen mit dem United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) unterzeichnet. Da die Schweiz Mitglied der UNO ist, wird ihr das System "goAML" (Anti-Money-Laundering) zur Verfügung gestellt.

 

Mit goAML können Verdachtsmeldungen künftig über ein Online-Portal gesichert entgegengenommen und bearbeitet werden. Die MROS hat dieses System in Zusammenarbeit mit den Finanzintermediären und den Strafverfolgungsbehörden den Anforderungen des Schweizer Finanzplatzes angepasst. 2020 wird goAML bei fedpol in Betrieb genommen. Etwa 50 Financial Intelligence Units (FIUs) weltweit – darunter Deutschland, Liechtenstein, die Niederlande und Finnland – arbeiten bereits heute mit goAML. Das neue Informationssystem erlaubt eine schnelle Auswertung von Transaktionen sowie die Erstellung von Geldfluss- und Beziehungsdiagrammen.

Die Ablösung des heutigen Datenverarbeitungssystems durch das Informationssystem goAML erfordert Anpassungen an der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei (MGwV). Durch die Teilrevision der MGwV mit weiteren punktuellen Anpassungen kann dem dynamischen Umfeld der MROS besser Rechnung getragen werden.

 

 

 

 

Quellen: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement - http://www.ejpd.admin.ch ¦ Bundesamt für Polizei - http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html ¦ Der Bundesrat - https://www.admin.ch/gov/de/start.html                         


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