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Kantonsparlament: Sollen abgewiesene Asylsuchende ihre Lehre beenden dürfen?

DMZ – POLITIK/WIRTSCHAFT ¦ Patricia Jungo ¦

 

Asylsuchende, Lehrbetriebe und Berufsschulen befinden sich derzeit in einer schwierigen Lage und hoffen auf Änderung.

Der 22-jährige Eritreer Fuad Hussein Ali absolviert zurzeit eine Vorlehre und hat im Anschluss ab Sommer 2020 sogar eine Ausbildungsstelle zum Pflegefachmann. Da sein Asylgesuch kein Gehör fand, hat er gegen den Entscheid Rekurs eingelegt.

 

Falls dieser jedoch scheitert, wird sein Vertrag ungültig und Vorlehre wie auch Lehre gehen verloren, auch wenn er nicht unmittelbar in sein Heimatland zurückgeschickt werden kann. Auch die 20-jährige Fiori Birhane aus Eritreea ist in derselben Situation. Im Kanton Bern soll dies nun anders werden und nächste Woche stehen dazu entsprechende Diskussionen an. Im bernischen Grossen Rat verlangen mehrere Anträge die Einführung einer „Härtefallregelung“. Weist der Bund ein Asylgesuch ab, soll der Kanton Bern beim Bund ein Härtefall-Gesuch stellen. Dies würde bewirken, dass der Lehrvertrag nicht automatisch seine Gültigkeit verlieren würde und die abgewiesene Person unter Umständen die Chance hätte, die Lehre zu beenden.

 

Die beiden erwähnten Fälle sind an der Berufsschule Gibb in Bern keine Einzelfälle. Es absolvieren dort zehn Asylsuchende eine Vorlehre und warten auf den Asylentscheid. Esther Gygax von der Berufsschule Gibb sagt, es sei ein Klima der Angst und Unruhe. Viele Jugendliche seien noch von ihrer Flucht traumatisiert und in der Schule würden sie die so dringend benötigte Struktur finden. Es sei ein Damoklesschwert, welches ständig über ihren Köpfen hänge. Sie würden sich mit wenig Sprachkompetenz sehr mutig durch eine Vorlehre arbeiten und dies verdiene einen gebührenden Lohn. Dem ein abruptes Ende zu setzen, wäre sehr ungünstig und die Asylsuchenden würden wohl kein weiteres Mal so viel investieren. Auch die Betriebe, welche den Asylsuchenden die Lehrstelle anbieten, sind in einer schwierigen Lage. Malermeister Jürg Lüthi berichtet, sein Lehrling habe einen negativen Asylentscheid erhalten. Im Betrieb hätte man ihn sehr gut einsetzen können. Der abgewiesene Asylsuchende befinde sich noch in der Schweiz, da die Schweiz mit Eritrea kein Rückübernahmeabkommen habe. Er dürfe aber auch nicht mehr arbeiten. Auf einmal würde dann auch eine Arbeitskraft fehlen, in dessen Ausbildung investiert wurde. Jürg Lüthi findet es wichtig, dass eine offiziell bewilligte Lehre, bei der sich die Person einsetzt und bewährt, auch von ihr zum Ende gebracht werden dürfe. Die Situation, wie sie derzeit herrsche, sei für alle unbefriedigend und verlieren würden alle dabei.

 

 

Quelle: srf news


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