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Solothurn - Richtlinien für Gelder aus der Tabakprävention anpassen 

DMZ - GESUNDHEIT / WISSEN ¦

 

Der Bundesrat will neue Richtlinien für die 

Verwendung der Gelder aus dem Tabakpräventionsfonds erlassen. Der 

Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung. Ihm gehen die Massnahmen jedoch zu wenig weit. Er verlangt mehr Mittel für die Kantone und weniger administrative Hürden. 

 

Hintergrund: 2018 hatte die eidgenössische Finanzkontrolle die Verwendung der Mittel aus dem Tabakpräventionsfonds geprüft und dabei verschiedene Mängel an den heutigen Rechtsgrundlagen festgestellt. Dies hat den Bundesrat veranlasst, eine Totalrevision der Tabakpräventionsverordnung vorzunehmen. Mit dieser Revision soll insbesondere eine rechtliche Grundlage für die Subventionierung der Präventionsmassnahmen in den Kantonen geschaffen 

werden.  

 

Mehr Mittel für die Umsetzung der Tabakprävention 

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der Totalrevision der Tabakpräventionsverordnung. Mit dieser wird die Grundlage für die finanzielle Unterstützung von kantonalen Präventionsprogrammen geschaffen. In seiner Vernehmlassungsantwort verlangt der Regierungsrat aber substantielle Nachbesserungen: 

 

 

Die Totalrevision geht zu wenig auf die Anliegen der Kantone ein. Die Fachstelle Tabakpräventionsfonds (TPF) will den Kantonen die Mittel aus dem Fonds weiterhin nur auf Gesuch hin ausrichten. Der Regierungsrat erachtet dieses Vorhaben weder als notwendig noch zeitgemäss. Aus seiner Sicht sollte sich das Vergabeverfahren vielmehr am Fonds Alkoholzehntel orientieren, der zwar eine enge Zweckbestimmung für die Verwendung vorsieht, aber dafür auf ein mühsames Gesuchsverfahren verzichtet. 

 

Laut Vorlage des Bundesrats sollen ausserdem nur 15 Prozent der gesamten Einnahmen aus der Tabakpräventionsabgabe an die Kantone verteilt werden. Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Gesundheitsdirektorenkonferenz und verlangt eine Erhöhung auf 30 Prozent. So könnten etwa Projekte und Massnahmen finanziert werden, die spezifisch auf kantonale Bedürfnisse 

zugeschnitten sind. Den Kantonen kommt bei der Umsetzung der Tabakprävention eine bedeutende und zentrale Rolle zu, welche auch im neuen Modell zu wenig berücksichtigt wird. 

 

 

Weitere Informationen 

Der Tabakpräventionsfonds wird durch die Abgabe von 2,6 Rappen pro verkaufte Zigarettenpackung finanziert. Im Jahr 2018 beliefen sich die Einnahmen auf 14,2 Millionen Franken. Der Fonds dient der Finanzierung von nationalen und kantonalen Präventionsmassnahmen, die effizient und nachhaltig zur Verminderung des Tabakkonsums beitragen sollen. Er wird seit 2004 von der Fachstelle TPF betrieben, die administrativ dem Bundesamt für Gesundheit angegliedert ist. 

 

 

Quelle: Kanton Solothurn


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