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Darf Fasnacht alles? Gemäss Staatsanwaltschaft war Schwyzer Ku-Klux-Klan-Auftritt keine Rassendiskriminierung

Bildquelle: SRF
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DMZ - GESETZ / RECHT ¦

 

Statt, dass man solchen ungeheuerlichen Machenschaften einen Riegel schiebt, wird alles verharmlost und lässt Nachahmern die Wahl. Die zwölf Personen, die an der Fasnacht in Schwyz als Ku-Klux-Klan verkleidet auftraten, haben sich nämlich gemäss Auslegung der Staatsanwaltschaft nicht der Rassendiskriminierung schuldig gemacht. Was braucht es dann noch, damit dieser Tatbestand eintritt? Echte Opfer?

 

Die Staatsanwaltschaft erliess gegen die Fasnächtler lediglich Strafbefehle wegen grober Belästigung. Was einem Freispruch gleich kommt.

 

Es werden Strafbefehle gegen die zwölf Beteiligten wegen grober Belästigung erlassen. Die Männer müssen eine Busse bezahlen und die Verfahrenskosten tragen.

 

Auch wenn Experten warnten. Die Geschäftsführerin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) z.B. hat den Auftritt in Kostümen des rassistischen Ku-Klux-Klans an der Fasnacht in Schwyz scharf verurteilt. «Solche Aufmärsche sind nicht zu tolerieren», sagte Juristin Alma Wiecken gegenüber Medien.


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