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Freiburg - Wie der Bundesrat will auch der Staatsrat bis 2050 Klimaneutralität erreichen

DMZ - NATUR / KLIMA ¦

 

Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050: So lauten die Ziele der Klimapolitik des Staatsrats. Das Thema stand im Mittelpunkt seiner Herbstklausur, bei der er seine Position zu den Klimafragen herausgearbeitet hat. Die Kantonsregierung will den Übergang des Kantons zu einer klimaneutralen Gesellschaft beschleunigen. Sie orientiert sich hierfür an den Zielen des Bundes und will auf die Einhaltung des Pariser Klima-Übereinkommens hinarbeiten.

 

Der Klimawandel ist eine Realität. Auch die Schweiz und der Kanton Freiburg sind davon betroffen – aufgrund ihrer geografischen Lage im Inneren des Kontinents noch mehr als andere Regionen: Die Temperaturen stiegen bei uns in den letzten 150 Jahren um 2 °C an. Die verschiedenen Herausforderungen, die anstehen, sind bekannt (grössere Hitzebelastung im Sommer, steigende Schneefallgrenze, höheres Hochwasserrisiko, Veränderungen von Lebensräumen) und betreffen die verschiedensten Bereiche wie Gesundheit, Tourismus, Landwirtschaft, Fauna und Flora, Wirtschaft und viele mehr.

 

Der Staat Freiburg versteht die Bedenken der Bevölkerung. Dazu gehören natürlich auch die Bedenken, die im Rahmen des Klimastreiks geäussert wurden. In diesem Zusammenhang erinnert der Staatsrat denn auch daran, dass die Klimafragen einen zentralen Platz in seinem Legislaturplan einnehmen. Die 2011 lancierte Strategie Nachhaltige Entwicklung enthält im Handlungsfeld Klima, einem der 17 Handlungsfelder der Strategie, bereits Elemente zur Reduktion der CO2-Emissionen. Der Klimaplan, dessen Ausarbeitung im Mai 2018 begann, wird ab 2021 wirksam sein. Gleichzeitig wurden bereits eine Reihe von Klimaschutzmassnahmen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Energie, Mobilität, Landwirtschaft und Bauwesen ergriffen und verschiedene Sachpolitiken beschlossen, die indirekt zur Reduzierung der CO2-Emissionen beitragen.

Die Herbsttagung in Klausur des Staatsrats stand ganz im Zeichen dieses Themas. In diesem Rahmen beschloss der Staatsrat, den Übergang des Kantons zu einer klimaneutralen Gesellschaft zu beschleunigen und ihn an den Klimawandel anzupassen. Zu diesem Zweck hat er zwei Ziele als Pfeiler seiner Klimapolitik definiert:

 

Sicherstellung der Kapazität, sich an den Klimawandel anzupassen;

  • Befreiung von der Abhängigkeit von fossiler Energie, Halbierung bis 2030 der Treibhausgasemissionen und Erreichung bis 2050 der Klimaneutralität für den Kanton Freiburg, in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundes.
  • Der Staatsrat will auf die Einhaltung des Übereinkommens von Paris, das am 6. Oktober 2017 von der Schweiz ratifiziert wurde, hinarbeiten.

Um diese Ziele zu erreichen, wurden bereits verschiedene Massnahmen, die alle Direktionen des Staats Freiburg und die Komponenten Anpassung und Minderung des künftigen Klimaplans betreffen, getroffen oder sind in Ausarbeitung:

 

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung für Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schule sowie für Lehrpersonen während ihrer Grundausbildung und der Weiterbildung;

Ausarbeitung eines Klimaplans, mit dem die vom Staatsrat vorgegebenen Ziele erreicht werden können, Priorisierung einer nachhaltigen Mobilität dank der Erhöhung des Anteils am Gesamtverkehr des öffentlichen Verkehrs (Infrastrukturen und Angebot) und des Langsamverkehrs (Infrastrukturen) für einen besseren Verkehrsfluss bei allen Verkehrsträgern und somit zum Vorteil aller Regionen des Kantons, Stärkung der individuellen Elektromobilität mit der Schaffung eines Stromtankstellennetzes, Einführung von Massnahmenplänen für die Luftreinhaltung, Beschleunigung der energetischen Transformation der Staatsgebäude, Verstärkung des Schutzes vor Naturgefahren usw.;

  • Förderung neuer Anbautechniken (Bodenbedeckung, mechanische Unkrautbekämpfung, wassersparender Anbau usw.), Beispielfunktion des Schulbauernhofs Grangeneuve (Forschung, Ausbildung und Beratung für Landwirtinnen und Landwirte), Einsatz von besonders resilienten Pflanzen- und Baumarten, Unterstützung für Bewässerungs-, Wasserversorgungs- und Wasserreservoirprojekte, Reduktion der Methan- und Ammoniakemissionen (namentlich bei der Biogasproduktion), Förderung von kurzen Transportwegen und lokalem Konsum, Stärkung der Schutzwälder, Förderung von Energie- und Bauholz, Bekämpfung von invasiven Neophyten und Schadorganismen;
  • kantonale Energiestrategie, welche Vorbildlichkeit, Energieeffizienz und die Entwicklung neuer erneuerbaren Energien anstrebt, Revision des Energiegesetzes, Gebäudeprogramm, Anpassungsmassnahmen für den Tourismus in den Voralpen oder Bewerbung der Stiftung Carbon Fri;
  • Neuorganisation der Sicherheitskräfte (Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz), spezifische steuerliche Massnahmen für Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge, Massnahmen zum Schutz vor Naturgefahren für Gebäude und Kantonsgebiet, biologischer Anbau und Permakultur in den Anstalten von Bellechasse;
  • bei Hitzewellen breitangelegte Sensibilisierung der Partner im Gesundheits- und Sozialwesen sowie der Bevölkerung, Koordination mit den anderen betroffenen Dienststellen der Kontrollen betreffend Auftreten der Tigermücke.

Nun muss ein Rechtsrahmen geschaffen werden, entweder durch ein Rahmengesetz oder durch die Änderung bestehender Gesetze. Im Rahmen des Klimaplans werden hierfür Vorschläge unterbreitet werden. Der Staatsrat wird zudem prüfen, ob die Einrichtung eines spezifischen Klimafonds sinnvoll ist – unter Berücksichtigung der Ziele und Ressourcen anderer bestehender Fonds und in Ergänzung zu den mit der Klimapolitik verbundenen laufenden Ausgaben, die an die Ziele des Klimaplans angepasst werden. Dieser Fonds könnte sowohl die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaplans verstärken als auch Investitionen zur Reduzierung der CO2-Emissionen fördern.

 

 

Quelle: Kanton Freiburg


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