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Die Kosten in der Sozialhilfe stiegen um 0,6 Prozent

DMZ - ARBEITSWELT ¦

 

Im Jahr 2018 haben 44’936 Personen im Kanton Bern Sozialhilfeleistungen bezogen. Trotz Hochkonjunktur und gesunkener Anzahl unterstützter Personen sind die Kosten gegenüber 2017 um 0, 6 Prozent auf 471 Millionen Franken gestiegen. Die GEF wird ihre Anstrengungen zur Arbeitsintegration von Sozialhilfebeziehenden weiterführen.

 

2018 wurden im Kanton Bern 44'936 Personen durch die Sozialhilfe unterstützt. Dies sind 1'564 Personen weniger als im Vorjahr. Die Sozialhilfequote des Kantons Bern geht damit leicht auf 4,4 Prozent zurück (Vorjahr: 4,5 Prozent). Trotz guter Wirtschaftslage bewegt sie sich aber auf überdurchschnittlich hohem Niveau und liegt zirka ein Prozentpunkt über dem schweizerischen Durchschnitt. Das zeigen die Ergebnisse der Sozialhilferechnung der Gemeinden und die Sozialhilfestatistik des Bundes, welche die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) des Kantons Bern in einem Bericht zusammengefasst hat.

 

Kostenzunahme trotz vermehrter Arbeitstätigkeit

Die Nettokosten in der individuellen Sozialhilfe sind 2018 um 2 Millionen Franken gestiegen (+0,6 Prozent). Das zweite Jahr in Folge ist damit eine Kostenzunahme zu verzeichnen. Dies trotz anhaltender Hochkonjunktur und tiefer Arbeitslosigkeit. Diese Kosten tragen der Kanton und die Gemeinden über den Lastenausgleich je zur Hälfte.

Der Kanton Bern verzeichnet mehr arbeitstätige Sozialhilfebeziehende. Dies hatte eine Zunahme der Erträge aus Erwerbseinnahmen zur Folge. Gleichzeitig weisen die Zahlen daraufhin, dass beeinflussbare Faktoren zu Kostensteigerungen führen. Gerade in der Vergabe von fördernden situationsbedingten Leistungen (SIL) haben Sozialdienste in der Regel einen höheren Ermessensspielraum. Demgegenüber waren Erträge aus Sozialversicherungen, aus Krankenversicherungen, aus persönlichen Rückerstattungen und die Erträge der Kostenersatzpflicht des Heimatkantons rückläufig.

 

Die GEF und die Sozialdienste haben in den letzten Jahren Anstrengungen zur Steigerung der Kosteneffizienz unternommen. Um die Kostenentwicklung nachhaltig positiv beeinflussen zu können, sind weitere Massnahmen erforderlich. Verschiedene laufende Projekte tragen dazu bei. Im Rahmen des im Herbst 2019 gestarteten Pilotprojekts Sozialrevisorat werden sieben Sozialdienste durch eine externe Revisionsfirma auf ihre Qualität und Effizienz hin untersucht. Die GEF will so Optimierungspotential erkennen und gemeinsam mit den Sozialdiensten Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten. Im Rahmen des Projekts «Neues Fallführungssystem für die Sozialhilfe im Kanton Bern» (NFFS) wird die Einführung eines neuen Fallführungssystems geprüft. Die GEF strebt dabei eine effiziente, kostengünstige und administrativ schlanke Fallführung, die Vereinfachung des Datenaustausches und die Nutzung von Synergien an.

 

Gering Qualifizierte finden nur schwer eine Arbeitsstelle

Nach wie vor stellen die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für gering qualifizierte Personen eine grosse Herausforderung dar. Für diese Personengruppe ist es schwierig, eine Arbeitsstelle zu finden. Rund 45 Prozent der Sozialhilfebeziehenden über 25 Jahre haben lediglich die obligatorische Schule abgeschlossen.

Der Bericht der GEF zeigt, basierend auf den Zahlen des Bundesamtes für Statistik, dass 32,7 Prozent der Personen über 15 Jahre, die im Kanton Bern Sozialhilfe beziehen, erwerbstätig sind (2017: 28,8%). Von diesen erwerbstätigen Sozialhilfebeziehenden arbeiten 15,9 Prozent Vollzeit, verdienen aber dennoch zu wenig, um den Lebensunterhalt selbständig zu finanzieren (Lehrlinge nicht eingerechnet).

Arbeitsmarktfähige Sozialhilfebeziehende sollen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden und sich von der Sozialhilfe lösen können. Um die Integrationsquote zu erhöhen, wird der Integrationsprozess derzeit auf mögliches Optimierungspotential beleuchtet und es werden neue Ansätze verfolgt. Für eine nachhaltige Arbeitsintegration ist die Vernetzung mit der Wirtschaft, insbesondere die Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Unternehmungen und Arbeitgebern, von grosser Bedeutung. Letztere soll gegenüber heute intensiviert werden. Der Kanton ergänzt dieses Engagement durch Massnahmen wie ein «Sounding-Board-Wirtschaft» oder den Aufbau einer Kontakt- und Fachstelle für die Arbeitgeber.

 

Herausforderungen im Migrationsbereich

Ein grosser Teil der Personen, die als vorläufig Aufgenommene oder anerkannte Flüchtlinge dauerhaft in der Schweiz bleiben, verfügt nicht über Sprachkenntnisse und ein Ausbildungsniveau, das für eine rasche Aufnahme in den regulären Arbeitsmarkt erforderlich wäre. Bund und Kantone haben sich deshalb 2018 auf eine gemeinsame Integrationsagenda (IAS) verständigt. Derzeit befinden sich zahlreiche Massnahmen der IAS im Kanton Bern in Umsetzung oder in Vorbereitung. Kernelement ist dabei die ab Mitte 2020 in Kraft tretende Neustrukturierung des Asylbereichs im Kanton Bern (NA-BE). Sie soll dazu beitragen, dass in Zukunft deutlich mehr Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt schaffen.

Sozialinspektionen in 185 Fällen angeordnet

In 185 Fällen wurde im Jahr 2018 von den Sozialdiensten eine Sozialinspektion angeordnet, weil der begründete Verdacht bestand, dass unrechtmässig Sozialhilfe bezogen wurde. Das Instrument der Sozialinspektionen ist mittlerweile etabliert und es zeigt sich, dass der Verdacht in rund zwei Dritteln der Fälle nachweislich bestätigt werden kann.

 

 

Quelle: Kanton Bern


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