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Zur Ausreise aus der Schweiz verpflichtet: Profile, (Aus-)Wege, Perspektiven

DMZ - GESELLSCHAFT ¦

 

Es gibt eine Gruppe von Menschen, die weder als Flüchtlinge noch als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben dürfen und die zur Ausreise verpflichtet sind. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM veröffentlicht zum Internationalen Tag der Migrantinnen und Migranten einen Bericht und Empfehlungen zu Personen, die aus dem Asylsystem ausscheiden. Der Bericht der EKM gibt Hinweise darauf, welche Profile diese Personen aufweisen, wie sie ihre Lage nach dem Ausscheiden aus dem Asylsystem erleben, welche Wege sie einschlagen und welche Perspektiven sie entwickeln können. Sechs Porträts geben den Betroffenen zudem «ein Gesicht». Basierend auf der Studie von KEK-Beratung hat die EKM Empfehlungen formuliert.

 

Zwischen 2008 und 2017 haben knapp 230 000 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Mehr als 180 000 sind in diesem Zeitraum in der Statistik als «aus der Schweiz ausgereist» vermerkt. Bei rund der Hälfte von ihnen ist die Aufenthaltssituation nicht bekannt. Ein Teil ist vermutlich ins Herkunftsland zurückgereist, ohne sich beim Grenzübertritt abgemeldet zu haben. Ein weiterer Teil ist in ein anderes Land weitergereist und hat dort entweder ein neues Asylverfahren angestrebt oder sich ohne behördliche Bewilligung aufgehalten. Ein dritter Teil ist untergetaucht und hält sich ohne reguläre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz auf. Es wird geschätzt, dass bis zu 30 Prozent der in der Schweiz lebenden Sans-Papiers vorher ein Asylgesuch gestellt haben.

 

Darunter gibt es auch eine beträchtliche Zahl von Personen, die aufgrund von Vollzugshindernissen und der Unmöglichkeit, Reisepapiere zu beschaffen, gar nicht ausreisen können. Diese Menschen, darunter insbesondere auch Familien mit Kindern und vulnerable Personen, die sich nicht als untergetauchte Sans-Papiers durchzuschlagen vermögen, leben häufig mit Nothilfe in der Schweiz. Von den 8500 abgewiesenen Asylsuchenden, die Ende 2017 von der Nothilfe lebten, gehören rund 60 Prozent zu den Langzeitbeziehenden.

Die sieben Empfehlungen der EKM zielen darauf hin, den Menschen mit Ausreisepflicht Perspektiven anzubieten, damit sie aus der Prekarität eines ungesicherten Aufenthalts herauskommen können.

 

Wege aus der Nothilfe und Irregularität eröffnen

Nothilfebeziehende befinden sich in der paradoxen Situation der «regulären Illegalität». Da Nothilfebeziehende keine Arbeit annehmen und nicht an Sprachkursen, Ausbildungen und weiteren Integrationsangeboten teilnehmen dürfen, werden ihre Perspektiven für ein eigenständiges Leben stark beeinträchtigt, unabhängig davon, ob ein solches in der Schweiz oder einem anderen Land angestrebt wird. Diese Perspektivlosigkeit verbunden mit dem permanenten Druck zur Ausreise und der latenten Angst vor einer Ausschaffung scheint Langzeitbeziehende von Nothilfe krank zu machen, wenn nicht physisch, dann psychisch.

Die EKM empfiehlt, dass bei Personen, die sich nach einem negativen Entscheid schon sehr lange in der Schweiz aufhalten und eigentlich gut «integriert» sind, systematisch und aktiv die Möglichkeit der Erteilung einer Härtefallbewilligung geprüft wird. Wichtig ist, dass die individuellen Situationen und Realitäten der betroffenen Personen berücksichtigt und die Kriterien zur Härtefallregelung im Einzelfall möglichst flexibel gehandhabt werden.

 

Flexiblere Gestaltung der Rückkehr

Weniger als zehn Prozent der aus dem Asylsystem ausgeschiedenen Personen mit Ausreisepflicht ha­ben in den letzten zehn Jahren von Rückkehrhilfe profitiert. Das Potential der Rück­kehrhilfe ist bisher ungenügend ausgeschöpft worden. Die EKM empfiehlt daher eine flexiblere Gestaltung der Rückkehr. Personen, die sich für ein Verlassen der Schweiz mit Rückkehrhilfe entscheiden, sollen bei der Beratung die Möglichkeit haben, ihre eigenen Perspektiven einzubringen und zu entwickeln. Zudem sollte die Rückkehrhilfe einer grösseren Personengruppe offenstehen und über die Angebote der Rückkehrhilfe breiter informiert werden.

 

Zugang zu Beschäftigung und Bildung

Die EKM erachtet es auch als sehr wichtig, den Zugang zu Beschäftigung bzw. zu Kurzausbildungen zu ermöglichen. Personen, die einen negativen Asylentscheid erhalten, sollen eine Ausbildung oder eine Lehre, die sie zu jenem Zeitpunkt absolvieren, abschliessen können. Zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit soll ausserdem der Zugang zu Beschäftigung oder zu Kurzausbildungen geschaffen werden. Kurzausbildungen sollen auch vermehrt als Teil der Rückkehrhilfe eingesetzt werden. Denn das in diesem Rahmen erworbene Wissen und die erlernten Fähigkeiten können bei einer Rückkehr ins Herkunftsland

oder bei der Weiterreise in ein Drittland von grossem Nutzen sein.

Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen die öffentliche Schule besuchen und eine Ausbildung – Berufslehre oder eine andere Ausbildung auf Sekundarstufe II – absolvieren können. Denn Kinder von abgewiesenen Asylsuchenden dürfen nicht für das Verhalten ihrer Eltern bestraft werden.

 

 

 

 

Quelle: Eidgenössische Migrationskommission - http://www.ekm.admin.ch                         


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