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Anpassungen der Aufgabenteilung und neues Gesetz zur Förderung der Kinderbetreuung

DMZ - SOZIALES / POLITIK ¦

 

Mit der Gesetzgebungsvorlage im Bereich der Finanz- und der Familienpolitik unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat fünf Gesetzesnachträge und die Schaffung eines neuen Gesetzes zur Beratung. Im Zentrum stehen einerseits An-passungen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden und ander-seits die Förderung der Kinderbetreuung. Die einzelnen Elemente der Sammelvor-lage stammen aus unterschiedlichen Projekten.

 

Im Projekt Strukturierter Dialog (NFA-Effekte/Gemeinden) haben sich der Kanton St.Gallen und die St.Galler Gemeinden darauf verständigt, die sich abzeichnenden Mindererträge aus dem Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich gemeinsam zu tragen. Es wurde eine jährliche Gemeindebeteiligung von 24 Millionen Franken vereinbart. Da die Gemeinden gemäss Kantonsratsbeschluss über die Gesetzesinitiative «Familien stärken und finanziell entlasten» (29.18.01) zu 50 Prozent die Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung von 5 Millionen Franken finanzieren, wurde die finanzielle Zielvorgabe im Strukturierten Dialog auf 26,5 Millionen Franken erhöht. 

 

Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden anpassen 

Die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton soll durch strukturelle Veränderungen angepasst werden. Dies ermöglicht Effizienzsteigerungen und Synergiegewinne in der Aufgabenerfüllung. Die verfassungsmässigen Prinzipien der Aufgabenzuteilung sollen stärker berücksichtigt werden. 

Gemeinden und Kanton haben folgende fünf Massnahmen erarbeitet: Vollständige Übernahme der Durchführungskosten der Pflegefinanzierung durch die Gemeinden, Einführung einer Gemeindepauschale für die Beschulung in einem Sonderschulinternat, Finanzierung der Elternbeiträge der Sonderschulung durch die Sozialhilfe der Gemeinden, Mitfinanzierung der Lehrmittel durch Gemeinden zu 50 Prozent und Überwälzung der Verlustscheinforderungen auf die Gemeinden bei uneinbringlichen Krankenkassenprämien. 

 

Die Mitfinanzierung der Gemeinden wird die Mindererträge aus der Systemumstellung im Bundesfinanzausgleich für den Kanton dämpfen. 

 

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung fördern 

Bei der Beratung der kantonalen Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) wurden mehrere soziale Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Unter anderem ist die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen auf 30 Franken über den bundesrechtlichen Minimalansätzen geplant. Gleichzeitig wurde der Auftrag formuliert, dass die steuerlichen Bruttomehrerträge der erhöhten Kinder- und Ausbildungszulagen in die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung fliessen sollen. Der Kanton und die Gemeinden sollen so jährlich mindestens 5 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Mit dem vorliegenden Entwurf zum Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung kommt die Regierung diesem Auftrag nach. Die Fördermittel sollen den Gemeinden auf Gesuch hin gestützt auf einen Verteilschlüssel (Anzahl Kinder von 0 bis 12 Jahre) ausgerichtet werden. Wegen des obligatorischen Finanzreferendums kommt es nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Kantonsrat zu einer Volksabstimmung. 

 

Umsetzungsagenda Finanzperspektiven konkretisieren 

Mit dem Bericht «Langfristige Finanzperspektiven» vom 22. Dezember 2015 hat die Regierung beschlossen, die bedeutendsten Staatsbeiträge mit der sogenannten Umsetzungsagenda Finanzperspektiven zu analysieren und zu optimieren. Der Kantonsrat hat mit dem Budget 2019 die Umsetzung eines ersten Massnahmenpaketes genehmigt. Um die Entlastungsvorgabe des Kantonsrates zu erreichen, wird mit der Sammelvorlage die Massnahme «Abrechnung von Pflegeleistungen für Menschen mit Behinderung» nach Krankenversicherungsgesetz vorgeschlagen. Dies bedingt eine Anpassung des Pflegefinanzierungsgesetzes. 

 

Beratung im Kantonsrat 

Die finanziellen Auswirkungen der Massnahmen aus der Vorlage sind im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2021-2023 berücksichtigt. Der AFP 2021-2023 wird Anfang 2020 dem Kantonsrat zugeleitet. In dem vom Kantonsrat genehmigten AFP 2020-2022 waren bezüglich Mitfinanzierung der NFA-Effekte durch die Gemeinden jährlich bereits pauschal 24 Millionen Franken eingestellt. 

Die Kommissionsbestellung im Kantonsrat ist in der Februarsession 2020 vorgesehen. Der Kantonsrat wird die Gesetzgebungsvorlage in der Aprilsession 2020 in erster Lesung und in der Sondersession vom Mai 2020 in zweiter Lesung beraten.

 

 

Quelle: Kanton St. Gallen


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